Zuletzt sorgte Karl-Heinz Grasser mit einem Besuch eines Nobelrestaurants am Wörthersee während eines Haftfreigangs für Aufsehen. Dabei war zwar alles rechtens, ein gutes Bild machte das Ganze laut Rechtsexpert:innen aber nicht. Noch bevor der ehemalige Finanzminister seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck angetreten hat, stellte er einen Antrag auf Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens, das am 6. Mai eröffnet wurde. Seine Schulden gab Grasser mit rund 21 Millionen Euro an (LEADERSNET berichtete) – die Forderungen der Gläubiger:innen fallen aber deutlich höher aus.
Verhandlungstermin abberaumt
Für den 6. August 2025 war eigentlich ein Verhandlungstermin zur Prüfung der Forderungen und zur Abstimmung über das von Grasser vorgeschlagene Zahlungsplanangebot mit einer Quote in Höhe von drei Prozent angesetzt. Dieser Termin wurde vom Bezirksgericht Kitzbühel jedoch abberaumt. Mit der Haftstrafe hat das aber nichts zu tun, wie Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, erklärt. Grund sei, dass dem Insolvenzverwalter Herbert Matzunski zuletzt eine Vielzahl an Steuerbescheiden von der Finanz übermittelt wurde. Diese bilden die Basis für die im Insolvenzverfahren angemeldeten Ansprüche in Millionenhöhe. "In der Kürze der Zeit ist es dem Insolvenzverwalter nicht möglich, zu prüfen, ob die angemeldeten Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen. Es ist daher nur logisch und konsequent, dass eine detaillierte Analyse aller steuerrechtlichen Agenden des Karl-Heinz Grasser durch den Insolvenzverwalter in den nächsten Wochen erfolgt. Sohin hat Matzunski die Verlegung des Termins bei Gericht angeregt und wurde dieser Anregung sinnvollerweise entsprochen", sagt Schaller. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Gläubiger:innen fordern 34 Millionen Euro
Bis Ende Juli haben dem KSV1870 zufolge insgesamt sechs Gläubiger:innen Forderungen in Höhe von knapp 34 Millionen Euro im Privatinsolvenzverfahren angemeldet. Dieses Forderungsvolumen beinhaltet auch einen bedingten Anspruch über knapp 12,5 Millionen Euro einer im Zuge des Buwog-Strafverfahrens (LEADERSNET berichtete) ebenfalls verurteilten Person. Durch diese Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren halte sich der Mitverurteilte den Weg des Regresses bei Grasser offen, heißt es seitens des Kreditschutzverbandes. Aktuell sei der idente Anspruch einmal durch die Republik Österreich und einmal – bedingt – durch den Mitverurteilten im Strafprozess bei Gericht angemeldet worden.
Allfällige Ansprüche der Insolvenzmasse noch zu klären
Der Insolvenzverwalter berichtete auch, dass die Verwertung des Vermögens von Grasser noch nicht abgeschlossen sei. Dabei handelte es sich insbesondere um Uhren, Schmuck und ein Fahrrad (E-Bike). Es gelte ebenso noch zu prüfen, ob allfällige Ansprüche im Rahmen der Anfechtung für die allgemeine Insolvenzmasse zu realisieren sind. Dabei sei die Strafhaft des Insolvenzschuldners nicht förderlich, als der Informationsaustausch dadurch zwischen Grasser und Matzunski erschwert werde, teilte der KSV1870 mit und weiter: "Erst wenn das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners verwertet ist und sämtliche Ansprüche einbringlich gemacht sind, ist eine Abstimmung über einen Entschuldungsvorschlag des Insolvenzschuldners – aufgrund der Vorgaben der Insolvenzordnung – überhaupt denkbar." Daher habe demnach auch Karl-Heinz Grasser keinen Nachteil durch die Verlegung dieses Verhandlungstermins.
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