Privatkonkurs eröffnet
Karl-Heinz Grasser hat 21 Millionen Euro Schulden

| Tobias Seifried 
| 06.05.2025

Am Dienstag wurde der Privatkonkurs über den Ex-Finanzminister eröffnet. Dabei kam auch ans Licht, wie hoch seine Verbindlichkeiten sind. Hauptgläubiger ist das Finanzamt.

Nachdem Karl-Heinz Grasser am 30. April den Antrag auf Eröffnung eines Privatkonkurses gestellt hat (LEADERSNET berichtete), wurde am Dienstag nach Abschluss der notwendigen Überprüfung über das Vermögen des Ex-Finanzministers beim Bezirksgericht Kitzbühel das Insolvenzverfahren in Form des Schuldenregulierungsverfahrens (vulgo "Privatkonkurs") eröffnet. 

Laut dem Alpenländische Kreditorenverband (AKV) gibt Grasser seine Verbindlichkeiten mit rund 21 Millionen Euro an. Hauptgläubigerin ist demnach das Finanzamt mit 7,9 Millionen Euro (Steuerforderungen) und die Republik Österreich mit 12,7 Millionen Euro (Privatbeteiligtenzuspruch). Seine Aktiva gibt der Ex-Finanzminister mit rund 300.000 Euro an.

Gründe für die Insolvenz

Karl-Heinz Grasser ist derzeit ohne Beschäftigung, was er mit dem fast 16 Jahre andauernden Strafverfahren gegen sich begründet. Dies habe sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine Anstellung zu finden. Die Insolvenzursache führt er auf den Schadenersatzzuspruch in Höhe von 9,8 Millionen Euro im Rahmen des Strafprozesses in der "Causa Buwog" zurück.

Dabei bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) das erstinstanzliche Urteil in den wesentlichen Anklagepunkten und verhängte eine Freiheitsstrafe über Grasser und sechs weitere Angeklagte (LEADERSNET berichtete). Zudem entschied der OGH über den Privatbeteiligtenzuspruch der Republik Österreich in Höhe von 9,8 Millionen Euro (zusätzlich Zinsen) und bestätigte diesen. Mittlerweile wurde Grasser das Urteil auch schriftlich zugestellt, was bedeutet, dass er seine Haftstrafe binnen der kommenden vier Wochen antreten muss.

Angebot für Gläubiger:innen 

Im Insolvenzverfahren bietet Grasser seinen Gläubiger:innen an, 630.000 Euro zu zahlen - das entspricht einer Quote von drei Prozent. Das Geld würde ihm laut eigenen Angaben von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. 

www.akv.at

www.justiz.gv.at

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