In Wiener Innenstadt
Unbefristeter Mietvertrag wird um halbe Million Euro verkauft

| Larissa Bilovits 
| 30.07.2025

Ein Immobilien-Inserat auf willhaben sorgt aktuell für Verwirrung: Für 500.000 Euro kann man hier nicht etwa die Wohnung an sich kaufen, sondern steigt lediglich in einen laufenden Mietvertrag ein. Ist das überhaupt erlaubt? 

Wer heutzutage im ersten Wiener Gemeindebezirk wohnen will, muss ordentlich in die Tasche greifen. Wer sich vor Jahrzehnten einen unbefristeten Mietvertrag zum günstigen Preis gesichert hat, kann sich heute glücklich schätzen. Besonders dann, wenn es sich um eine 160 Quadratmeter große Altbau-Dachgeschosswohnung mit mehreren Schlafzimmern, charmanter Holztreppe, offener Galerie und großzügiger Dachterrasse samt Wintergarten für lediglich 880 Euro im Monat handelt. Wer in eben solch einer Wohnung hausen will, hat nun laut einem Inserat auf willhaben die Chance dazu – allerdings hat die Sache einen Haken. Denn um 500.000 Euro soll man hier nicht etwa das Eigentum an der Wohnung erwerben, sondern übernimmt lediglich den laufenden, unbefristeten Mietvertrag. Sprich: Obwohl man eine halbe Million Euro blecht, müsste die Miete trotzdem weiter gezahlt werden.

Verbotene Ablöse?

Da stellt man sich natürlich die Frage: Ist es überhaupt erlaubt, eine Art "Ablöse" für einen Mietvertrag zu verlangen? Ein durchaus komplexes Thema, wie Juristin Elke Hanel-Torsch von der Österreichischen Mietervereinigung gegenüber der Kleinen Zeitung erläuterte. Demnach sei es bei Altbauwohnungen grundsätzlich nicht zulässig, dass neue Mieter:innen etwas dafür bezahlen, um das Objekt von den bisherigen Mieter:innen zu übernehmen. Laut Paragraf 27 des Mietrechtsgesetzes würde es sich in so einem Fall um eine "verbotene Ablöse" handeln. Rechtens wäre eine derartige Zahlung lediglich, wenn der Preis als Mietzinsvorauszahlung gelten würde – allerdings würde das eine entsprechende Angabe im Inserat voraussetzen. 

Wohnung sei als Sonderfall zu werten

Gegenüber der Kleinen Zeitung beruft sich der für das Inserat zuständige Makler, Josef Strozer von Rustler Immobilientreuhand, auf einen Sonderfall. So handle es sich bei dem Objekt um einen Dachgeschossausbau, an dem sich die aktuellen Mieter:innen finanziell beteiligt und sich im Zuge dessen ein Weitervergaberecht im Mietvertrag einräumen lassen hätten. Weil der Verkauf des Mietvertrages also als Rückfinanzierung des Ausbaus zu werten sei, komme das Mietrechtsgesetz in diesem Falle nicht zur Anwendung. Laut der Juristin Hanel-Torsch sei hierbei aber entscheidend, wann die Baubewilligung für den Ausbau erteilt wurde – wäre dies nach der Wohnrechtsnovelle im Jahr 2000 passiert, würde der Verkauf des Mietvertrages tatsächlich rechts sein. 

Preis gerechtfertigt?

Aber selbst, wenn die kostenpflichtige Weitergabe rein rechtlich in Ordnung wäre – ist das üppige Sümmchen von einer halben Million Euro tatsächlich gerechtfertigt? Vor allem, weil man zusätzlich ja noch monatliche Miete bezahlen muss? Laut dem Makler sei der Mietzins von 880 Euro angesichts der Lage und Größe jedenfalls ein Schnäppchen. Das würde sich durchaus rentieren, wenn man vorhat, längerfristig hier einzuziehen.

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