82 km/h zu schnell und betrunken
Steirer bekommt Führerschein zurück und muss ihn gleich wieder abgeben

| Larissa Bilovits 
| 06.07.2025

Erst vor wenigen Tagen wurde dem 43-jährigen Weststeirer seine Fahrerlaubnis zurückgegeben, die ihm zuvor wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen worden war. Das wollte der Mann laut eigenen Angaben mit "reichlich Alkohol" feiern. 

Wer seinen Führerschein verliert – sei es wegen Alkohol am Steuer, überhöhter Geschwindigkeit oder anderen Verkehrsverstößen – bekommt in der Regel nicht nur eine Strafe, sondern auch eine zweite Chance. Wenn die Sperrfrist vorbei ist und die Fahrerlaubnis zurückgegeben wird, ist das meist mit der Hoffnung verbunden, dass sich Betroffene künftig verantwortungsbewusster verhalten. Doch nicht alle ziehen die richtigen Schlüsse aus ihrer Vergangenheit, wie ein aktueller Fall aus der Steiermark zeigt.

162 statt 80 km/h

In der Nacht auf Donnerstag war einer Zivilstreife im steirischen Voitsberg gegen Mitternacht ein Pkw aufgefallen, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit – nämlich 162 Kilometer pro Stunde – über die Packerstraße B70 bretterte, wo eigentlich nur 80 km/h erlaubt wären. Nach einer Verfolgungsjagd konnte die Polizei den Bleifuß schließlich im Ortsgebiet von Gaisfeld zum Stehen bringen.

Im Zuge der Anhaltung wurde der Grund für seine lebensbedrohliche Fahrweise schnell klar: Der 43-jährige Mann aus dem Bezirk Deutschlandsberg war laut den Behörden erheblich alkoholisiert. Dementsprechend wurde dem Raser der Führerschein abgenommen, und das Auto wurde beschlagnahmt.

Führerscheinrückgabe ordentlich gefeiert

Als sich der Mann aber vor den Polizist:innen für sein Verhalten rechtfertigte, dürften diese ihren Ohren nicht getraut haben: Er gab an, dass er den Führerschein erst vor zwei Wochen von der Bezirkshauptmannschaft zurückbekommen hatte, nachdem ihm dieser wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen worden war. Seine Rückkehr in den Kreis der Autofahrenden hatte er nach eigenen Angaben mit "reichlich Alkohol" gefeiert. Und sich danach wieder ans Steuer gesetzt. Nun darf sich der Weststeirer erneut vor der Verwaltungsbehörde erklären. 

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV