Am Mittwoch wurde der Fehlzeitenreport 2025 präsentiert. Die Analyse wird vom Wifo im Auftrag des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger (DVSV), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Arbeiterkammer (AK) erstellt und analysiert die Entwicklung und Struktur der Krankenstände nicht-selbstständig Beschäftigter in Österreich. Demnach verbrachten im Jahr 2024 unselbstständig Beschäftigte durchschnittlich 15,1 Kalendertage im Krankenstand – ein weiterhin hoher Wert im längerfristigen Vergleich, jedoch auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr, Tendenz leicht fallend.
Bei Krankenständen soll es ja auch die einen oder anderen "schwarzen Schafe" geben, die eine Erkrankung nur vortäuschen und dabei das Leben in vollen Zügen genießen, anstatt ihrer Arbeit nachzugehen. Doch das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Vorlagenportal-Geschäftsführer:innen Birgit Kronberger und Rainer Kraft erläutern die arbeitsrechtlichen Folgen vorgetäuschter Krankenstände.
Die Rechtslage
In der Theorie sei die Rechtslage den Expert:innen zufolge eindeutig. "Wer einen Krankenstand vortäuscht, um sich vor der Arbeit zu drücken, der setzt im Regelfall einen Grund für eine fristlose Entlassung", warnt Birgit Kronberger und fügt hinzu: "Der Krankenstand ist ein arbeitsrechtlich geschützter Zeitraum zur Genesung. Wird dieser zweckwidrig verwendet, ist das ein klarer Missbrauch." Außerdem müssten Krankenstands-Simulant:innen mit Schadenersatz- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Arbeitgeber:innen seien laut der Expertin zunehmend sensibilisiert und überprüften Verdachtsfälle deutlich konsequenter als früher – etwa durch Detektive oder dem Beobachten von auf Social Media dokumentierten Aktivitäten.
Beweislast als "Zünglein an der Waage"
Soweit zur Theorie. In der Praxis gestalte sich die Beweislage für Unternehmen allerdings oft schwierig. Eine ärztliche Krankschreibung gelte nämlich grundsätzlich als fachliches Gutachten und damit als Beweis für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. "Die Beweiskraft einer ärztlichen Krankschreibung kann nur durch hieb- und stichfeste Gegenbeweise erschüttert werden. In Betracht kommen z. B. glaubhafte Zeugenaussagen, Fotos oder Social-Media-Beiträge während des Krankenstandes, die die angebliche Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters widerlegen, weil mit dem konkreten Krankheitsbild unverträgliche Aktivitäten erfolgen. In der Praxis gelingt ein solcher Gegenbeweis aber relativ selten", so Rainer Kraft. Darüber hinaus stünden die Unternehmen in der Praxis vor dem Problem, dass sie gar keinen Rechtsanspruch darauf haben, die medizinische Diagnose von krankgemeldeten Mitarbeiter:innen zu erfahren.
Schadenersatz und Rückforderung von Entgelt
Wird ein Täuschungsfall – sei es etwa durch den Einsatz eines Detektivs oder dank "Kommissar Zufall" – aufgedeckt, können Arbeitgeber:innen den Vorlagenportal-Expert:innen zufolge das während des unberechtigten Krankenstandes gezahlte Entgelt zurückfordern. Zudem drohen demnach Schadenersatzansprüche (z. B. für betriebliche Nachteile durch Produktionsausfälle oder andere Folgeschäden). In Einzelfällen könne sogar eine strafrechtliche Anzeige wegen Betrugs (§ 146 StGB) folgen.
Prävention statt Kontrolle
Unternehmen sollten bei aller Strenge aber auch auf Prävention setzen. Eine offene Gesprächskultur, gesundheitsfördernde Maßnahmen und faire Arbeitsbedingungen können Krankstände reduzieren – und Vertrauen fördern. "Missbrauch ist nie zu tolerieren. Aber nicht jeder Krankenstand ist gleich ein Täuschungsversuch. Wichtig ist, differenziert und fair zu prüfen", betont Kronberger.
Abschließend bleibe laut den Expert:innen festzuhalten, dass die Vortäuschung eines Krankenstandes kein harmloses Vergehen sei – sondern ein schwerer arbeitsrechtlicher Verstoß mit möglicherweise drastischen Konsequenzen. Arbeitnehmer:innen riskieren Entlassung, Rückforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber:innen seien gut beraten, Verdachtsmomente sorgfältig zu prüfen und rechtlich fundiert zu handeln.
www.vorlagenportal.at
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