Abstimmung
Neuer Journalisten-KV von Gewerkschaft angenommen

| Redaktion 
| 22.07.2024

In einer Urabstimmung votierten 96,98 Prozent für das Ergebnis. Die Gehälter steigen, allerdings sind einige Punkte noch offen.

Der Teilabschluss des Kollektivvertrags (KV) für Journalist:innen von Tages- und Wochenzeitungen, der zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Journalist in der GPA erzielt wurde (LEADERSNET berichtete), hat nun auch die Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder erhalten –  in einer Abstimmung Mitte Juli votierten 96,98 Prozent der Teilnehmenden für das Ergebnis.

Rückwirkende Erhöhung

Die Einigung umfasst u.a. eine mit 1. Juni 2024 rückwirkend gültige Erhöhung der KV-Mindestgehälter für alle Tarifstufen um den Fixbetrag von 244 Euro statt bisher prozentuell. Die Einstiegsgehälter für sogenannte Redakteursaspirant:innen steigen damit auf 3.000 Euro, für Redakteur:innen im ersten Jahr 3.264 Euro.

Im Gegenzug gibt umfassende Änderungen bei den sogenannten Quinquennien, also den regelmäßigen Gehaltsvorrückungen. Diese werden im Vergleich zu früher deutlich abgeflacht: In den ersten fünf Jahren bleibt die Gehaltsvorrückung bei zehn Prozent. Danach folgen drei weitere Quinquennien mit jeweils einer sechs-prozentigen Erhöhung des Ist-Gehaltes, während es bisher acht Prozent waren.

Offene Punkte

Noch offene Themen wie das Urheberrecht werden erst im Herbst verhandelt. Derzeit besteht ein Verzicht auf die Kündigung des Kollektivvertrags bis Ende Juni 2025. Sollte bis dahin ein Gesamtabschluss erreicht werden, wird dieser Verzicht bis Ende Juni 2029 verlängert.

www.voez.at

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