Eine Verfassung als demokratiestiftendes Instrument

| Redaktion 
| 27.08.2023

Gastkommentar von Ralf-Wolfgang Lothert, Mitglied der Geschäftsleitung und Director Corporate Affairs & Communication von JTI Austria.

Liebe Leser:innen, es ist mir bewusst, dass einige den folgenden Gastkommentar vielleicht als anmaßend empfinden könnten – vor allem von einem Deutschen Rechtsanwalt als Verfasser. Ich habe mich aber bewusst dazu entschieden, hier wirklich pointiert zu schreiben, da ich von folgendem überzeugt bin: Eine der Grundstützen einer funktionierenden Demokratie ist ein modernes, leicht verständliches und nachvollziehbares Rechtssystem, in das die Bürger:innen Vertrauen haben. In diesem Punkt gibt es in Österreich leider viel Luft nach oben, und es ist wert, sich damit und drüber auch streitbar auseinanderzusetzen. Lassen Sie mich dies an einigen Beispielen erläutern.

Der Bundespräsident spricht von der Schönheit der österreichischen Verfassung. Dies ist für mich insofern nicht nachvollziehbar, als es DIE österreichische Verfassung oder eine Verfassungsurkunde nicht gibt. Stattdessen existiert eine Vielzahl von Verfassungsgesetzen, die zumindest auf den ersten Blick mehr verwirrend, technisch und keinesfalls selbsterklärend sind. Deshalb fragt man sich – und streitet gelegentlich auch darüber –, wo eigentlich die Grundrechte geregelt sind, oder ob die Neutralität wirklich Teil der Verfassung ist. Eine Verfassung, die diesem Namen gerecht wird, sollte jedoch eine Art „Urkunde" sein, die einen strukturierten, klar geordneten Text beinhaltet, welcher darüber hinaus den Bürgern verständlich ist und demnach wie ein Schild vor der Brust getragen werden kann. Das deutsche Grundgesetz oder die amerikanische Verfassung sind hierfür gute Beispiele.

Modernisierungsbedarf

Aber auch inhaltlich lässt sich einiges an Modernisierungsbedarf orten, dafür möchte ich ebenfalls ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit anführen. Der Nationalrat kann durch Anwendung eines destruktiven Misstrauensvotums eine bestehende Regierung samt Bundeskanzler:in abwählen. In diesem Moment muss der Bundespräsident eingreifen und eine Expert:innenregierung einsetzen. Das hat mit Demokratie wenig zu tun, denn die Expert:innen wurden nicht gewählt – so kann vor allem in Krisenzeiten ein politisches Vakuum entstehen. In modernen Demokratien existiert deshalb nur das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums, infolge dessen eine Regierung/ein:e Bundeskanzler:in nur dann abgewählt werden kann, wenn vom Parlament gleichzeitig eine neue Regierung bzw. Bundeskanzler:in gewählt wird. Dies ist nur eines von unzähligen weiteren inhaltlichen Beispielen, die es noch gäbe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch ein weiteres Thema ansprechen, nämlich, dass es in Österreich keinen wirklichen vorläufigen Rechtsschutz zur Verteidigung der eigenen Verfassungsrechte gibt. Das führt oft dazu, dass der Verfassungsgerichtshof – wie beispielsweise während der Corona Krise – über Sachverhalte entscheidet, wenn die zugehörigen Maßnahmen oder Sachverhalte längst abgeschlossen sind. Dies stärkt keineswegs das Vertrauen in das Rechtssystem. Im Gegenteil, den Gesetzgeber verleitet es dazu zu meinen, „bis der Verfassungsgerichtshof entscheidet, haben wir unser Ding längst durchgezogen". Es bedarf hier – wie auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – eines vernünftigen einstweiligen Rechtsschutzes.

Nach den obersten Rechtsnormen würde ich noch gern einen Blick auf einen weiteren wichtigen Teil werfen, und zwar auf das Strafrecht. Betrachtet man das Verhalten der WkStA, kann einen direkt frösteln. Insbesondere die sehr niedrige Erfolgs- bzw. Verurteilungsquote im Verhältnis zu den Verfahren ist nicht dazu geeignet, das Vertrauen in das Rechtssystem zu stärken. Noch übler ist aber die schiere Dauer der Verfahren – wir reden hier von Ermittlungsverfahren, die drei Jahre (!) laufen (für einfache Strafdelikte) oder von Gesamtverfahrensdauern von acht Jahren und mehr! Ehrlich?! Erschwerend und äußerst bedenklich kommt hinzu, dass bereits vor den eigentlichen Strafverfahren Details an die Öffentlichkeit gelangen, die den betroffenen Personen und/oder Institutionen schon vorab erheblichen Schaden zufügen können. Das führt bisweilen bis zum "gesellschaftlichen Tod", selbst dann, wenn das Verfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt. Und selbst wenn der gesellschaftliche Ruin umschifft werden konnte, so droht nach einem Freispruch dennoch der finanzielle, weil der Staat hier keinen entsprechenden Kostenersatz bietet.

Auch hier könnte ich die Liste noch fortführen. Ein letzter Punkt liegt mir aber noch besonders im Magen, eine Tatsache, die mich bei vielen Aktenstudien wirklich erschreckt hat: Im Ermittlungsverfahren werden Zeugenvernehmungen meist durch Exekutivorgane (Polizei) vorgenommen. Wer dabei an eine objektive Frage-Antwort-Veranstaltung denkt, irrt leider gewaltig. Nein, die Exekutivorgane werten diese Aussagen und geben Einschätzungen dazu ab, obwohl dies – wenn überhaupt – Aufgabe der Staatsanwaltschaft oder von Gerichten wäre.

Recht als teures "Vergnügen"

Es gibt jedoch einen Bereich, in dem sich die österreichische Justiz regelmäßig als Europameister kürt, und zwar bei den Einnahmen von Gerichtsgebühren! In Österreich sein Recht durchzusetzen ist eines der teuersten „Vergnügen" in Europa. So gibt es etwa in zivilen Gerichtsverfahren keinen – wie in anderen Staaten üblich – Deckel bei den Gebühren, sondern vor allem bei hohen Klagssummen wird unendlich zugegriffen. Das Grundprinzip in der Demokratie sollte sein, dass man sein Recht nicht selbst in die Hand nimmt, sondern durch Exekutive und Judikative geregelt wird. Dafür muss es einem aber auch finanziell möglich sein, das eigene Recht einzufordern.

Es gäbe auch hier noch eine Vielzahl an Beispielen, aber lassen sie mich mit einem familienrechtlichen Thema enden. Wie kann in einem modernen Staat im Scheidungsrecht nach wie vor das „Verschuldensprinzip" gelten, wo nicht einmal ein automatisches Pensionssplitting existiert? Eine Scheidung ist per se keine angenehme Sache, umso weniger sollten die Parteien vor Gericht noch dazu gezwungen werden, im Rahmen einer Verschuldensprüfung „Schmutzwäsche zu waschen".

Liebe Leser:innen, ich habe eingangs zugestanden, dass das Thema meines heutigen Gastkommentars als „harte" und vielleicht auch sehr einseitig dargestellte Kost wahrgenommen werden kann. Ich glaube aber, dass ein Teil der Demokratieverdrossenheit von nicht modernen oder „gerechten" und nachvollziehbaren Rechtssystemen herrührt. Möglicherweise wäre es an der Zeit, die Verfassung, wie sie derzeit, ist neu zu denken und einen breiten Diskussionsprozess zu ihrer Erneuerung anzustoßen. Natürlich würde das das Ausloten sehr gegensätzlicher Positionen bedeuten, die da und dort zu Streit führen können, aber ich bin überzeugt davon, dass sich eine Einigung auf eine Urkunde, eine Verfassung, vereinend und demokratiestiftend auswirken kann.

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