Autos von Rasern sollen künftig versteigert werden

| Tobias Seifried 
| 14.06.2023

Die geplanten Verschärfungen bei Verkehrsdelikten beinhalten auch eine Beschlagnahme von Fahrzeugen. Ab diesen Geschwindigkeitsübertretungen greift das "Raserpaket 2.0".

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen extreme Raserei auf öffentlichen Straßen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Angekündigt wurde die zweite Stufe des "Raserpakets" bereits im Vorjahr. In der ersten Phase, die seit September 2021 gilt, wurden unter anderem die Geldstrafen empfindlich erhöht und die Entzugsdauer bei Führerscheinabnahmen verdoppelt. Ab März 2024 soll dann der nächste Schritt erfolgen.

Autos von Rasern sollen künftig versteigert werden

Konkret soll es der Exekutive, bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen ermöglicht werden, die Fahrzeuge von Raser:innen zu beschlagnahmen und zu versteigern. Geplant ist, dass künftig bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und mehr als 70 km/h außerorts ein Verfallsverfahren eingeleitet wird. Ab 80 km/h (Ortsgebiet) und 90 km/h (Freiland) soll eine Beschlagnahme von Fahrzeugen auch schon an Ort und Stelle möglich sein. 

Während es bei den politischen Parteien unterschiedliche Meinungen zu den geplanten Verschärfungen gibt - sie reichen von passt über komplett dagegen bis hin zu nicht weit genug - haben sich auch Organisationen wie Autofahrerclubs zu Wort gemeldet. Diese zeigen sich zwiegespalten.

Grundsätzlich ja, aber...

Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, heißt es in einer Aussendung. Dazu würden auch Maßnahmen, die uneinsichtige Raser:innen, die Leib und Leben von sich und anderen gefährden, einbremsen, zählen. "Unbelehrbare Hobbymotorsportler:innen haben auf der Straße nichts verloren. Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs aber die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und der:die Fahrer:in mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann. Außerdem sehen wir verfassungsrechtliche Probleme bei diesem Vorhaben", so Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär.

Die Fahrzeugbeschlagnahmung sei jedoch ein massiver Eingriff in das Eigentumsrecht. Besonders zu kritisieren sei laut Kumnig, dass in der derzeit vorliegenden Novelle die Exekutive ein Verfallsverfahren einleite, und nicht – wie in anderen europäischen Ländern – ein Gericht. Es sei damit zu rechnen, dass dies zu langwierigen Gerichtsverfahren führen werde.

www.parlament.gv.at

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