Unternehmensgründer werden hierzulande irgendwann zwangsläufig mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen konfrontiert. Allerdings fühlen sich viele Gründer und Selbstständige von den rechtlichen Aspekten überfordert, und kopieren deshalb einfach die AGB eines Konkurrenzunternehmens. Das kann jedoch ein schwerer Fehler sein, der in der Folge zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Darum möchten wir uns in diesem Beitrag damit beschäftigen, was es bei der Erstellung der eigenen AGB zu beachten gibt.
Was sind AGB überhaupt?
Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die Unternehmern das Leben erleichtern sollen. Denn viele Unternehmen schließen über die eigenen Verkäufe jeden Tag eine große Zahl von Kaufverträgen ab und um dabei Zeit und Kosten zu sparen, verfassen diese im Vorfeld die AGB. Die AGB ersetzen in der Folge den Kaufvertrag, den das Unternehmen sonst mit jedem Kunden einzeln schließen müsste, was in der Praxis nur schwer umsetzbar wäre.
Wann sind AGBs gültig?
Damit die AGB eines Unternehmens als gültig angesehen werden, muss der Käufer diesen zustimmen. Wichtig ist dabei lediglich, dass der Käufer vor Abschluss eines Vertrages die Chance dazu erhält, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Zu diesem Zweck können die AGB beispielsweise in dem Geschäftsraum des jeweiligen Unternehmens ausgehängt werden. Im Internet sollte die Kundschaft dagegen über einen Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen können.
Was muss bei der Erstellung beachtet werden?
Bei der Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss eine ganze Menge beachtet werden. Darum sollten Unternehmen, die intern nicht über das notwendige Know-how verfügen, sich für eine Erstellung rechtssicherer AGB entscheiden. Denn dadurch lassen sich Rechtsstreitigkeiten, die zum Beispiel durch ungünstige Formulierungen entstehen können, in der Regel weitestgehend vermeiden.
Änderung der AGB
Eine einseitige Änderung der AGB ist nicht möglich. Denn Änderungen müssen immer beidseitig vereinbart werden. Allerdings kann unter gewissen Umständen eine einseitige Änderung der AGB vereinbart werden.
Die Auslegung
Die AGB treten in Kraft, sobald eine Willensübereinstimmung erzielt wurde, wodurch der Kunde den AGB zustimmt. Ganz besonders sollte daher darauf geachtet werden, eindeutige Formulierungen in den AGB zu verwenden. Denn undeutliche Formulierungen werden nach der Unklarheiten-Regel immer zulasten der Partei ausgelegt, von der die AGB formuliert wurden. Aus diesem Grund sollten Unternehmen, was die Formulierung der AGB betrifft, nichts dem Zufall überlassen.
Das Kleingedruckte
Die Ersteller von AGB versuchen mitunter, den Inhalt der enthaltenen Klauseln zu verschleiern. Für den Kunden nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Formulierungen sind in den AGB allerdings unzulässig. Dadurch sollen die Verbraucher vor Überrumpelung geschützt werden, zum Beispiel weil Klauseln extrem klein gedruckt wurden und nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Wird in den AGB dagegen explizit auf die betreffenden Klauseln verwiesen, so besteht keine Überrumplungsgefahr.
Sittenwidrige Klauseln
Sofern eine Klausel den Kunden stark benachteiligt und die betreffende Klausel keine Hauptleistungspflicht betrifft, so wird diese als ungültig angesehen. Dagegen gelten im Fall von Unregelmäßigkeiten bei Hauptleistungspflichten andere gesetzliche Regelungen. Ob eine Klausel gröblich benachteiligend ist, muss durch ein Gericht festgestellt werden
Verständliche Formulierungen
Unklare oder unverständliche Formulierungen sind für die Verbraucher ungültig. Dazu gehören unter anderem Klauseln, die dem Unternehmen bestimmte Rechte einräumen. Denn von den Verbrauchern kann nicht erwartet werden, dass diese die gesetzliche Vereinbarkeit überprüfen. Und auch wenn es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt, dass undeutliche Erklärungen stets zulasten der Partei ausgelegt werden, welche die AGB formuliert hat.
AGB kopieren
Viele Unternehmen probieren, Zeit zu sparen, indem diese Muster-AGB aus dem Internet verwenden oder die AGB eines konkurrierenden Unternehmens kopieren. Dabei besteht allerdings immer die Gefahr, dass die verwendeten AGB nicht zu dem eigenen Geschäftsmodell passen, was im schlimmsten Fall schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Denn die AGB eines Online-Händlers sind in der Regel komplett anders aufgebaut, als die die AGB von einer Werbeagentur.