Staatsanwältevereinigung watscht "Exxpress" ab

Rote Linie sei "überschritten" – Auch der Presseclub Concordia und Justiziministerin Zadić stimmen in die Kritik am ÖVP-nahen Boulevardmedium ein.

Kritik von allen Seiten muss das ÖVP-nahe Onlinemedium Exxpress für seine jüngste Berichterstattung rund um die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz einstecken. Der Exxpress hatte in einem Beitrag Andeutungen zu den Wohnadressen von Falter-Chefredakteur Florian Klenk und eines an den Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beteiligten Strafverfolgers gemacht und ihnen aufgrund der angeblichen Nähe ihrer Wohnorte auch ein Naheverhältnis unterstellt.

Die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte teilte in einem Tweet mit, dass die Adressen von Staatsanwält:innen mit ihrer dienstlichen Tätigkeit "nichts zu tun" haben. Die alleinige Nennung des Wohnortes von Staatsanwält:innen oder Hinweise darauf in Medien könnten sie und deren Mitbewohner:innen gefährden. "Damit wurde eine rote Linie überschritten", so die Staatsanwältevereinigung. Man werde mit "Nachdruck den Schutz durch den Dienstgeber einfordern".

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) nannte die Veröffentlichung der Informationen seitens des Boulevardmediums "absolut inakzeptabel", da sie die Sicherheit von Staatsanwält:innen sowie Journalist:innen gefährden können. Der Presseclub Concordia kritisierte wiederum das Veröffentlichen des Wohnorts von Journalist:innen.

Massive Kritik am Exxpress und seinem Chefredakteur Richard Schmitt äußerte Florian Klenk, den das ÖVP-nahe Medium ins Visier genommen hat und ihm unsaubere journalistische Methoden rund um die Berichterstattung zu den Ermittlungen gegen Kurz vorwirft. Das Medium behauptet, unterstützt von "Plagiatsjäger" Stefan Weber, der Klenk habe Akten illegal von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bekommen. Der Falter-Chefredakteur verweist hingegen darauf, dass alle Informationen im Falter aus Akten stammten, die an Beschuldigte übergeben worden waren, und er dies auch belegen könne.

Als "Dirigent der Kampagne" gegen sich benennt Florian Klenk Exxpress-Chefredakteur Schmitt – "ein strafrechtlich verurteilter Boulevard-Journalist und Fake-News-Produzent, der sowohl bei der Krone als auch bei Österreich gehen musste", so Klenk. (as)

www.staatsanwaelte.at

www.exxpress.at

Paul Weninger
Abgesehen von der eher irritierenden Ausdrucksweise in der Headline dieses Artikels sollen die Staatsanwält*innen nicht so wehleidig sein: Selbst zwar laufend Akten mit Namen und Adressen an selektierte Medien weitergeben (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung) und gleichzeitig bejammern, dass ein tatsächlich untersuchungswürdiger "Zufall" an die Öffentlichkeit kommt (allerdings anders als in den ständig geleakten Ermittlungsakten ohne konkrete Adressen) ist leider nur heuchlerisch und überhaupt nicht glaubwürdig.
Interessant aber auch, dass leadersnet hier offenbar eine Aussendung als billigen (oder bezahlten?) Content einfach übernimmt, ohne wie bei brisanten Themen eigentlich üblich, auch über den Hintergrund der Auseinandersetzung zu berichten und vielleicht sogar die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen.
"Selbst zwar laufend Akten mit Namen und Adressen an selektierte Medien weitergeben (es gilt natürlich die Unschuldsvermutung)"

es gibt nicht einen Hinweis darauf, dass die Akten von der Staatsanwaltschaft direkt an Medien gespielt worden wären, außer die Behauptungen eines jüngst strafrechtlich wegen Falschberichterstattung verurteilten Boulevardschreibers. Von dem ein Oberlandesgericht auch dieses Jahr bereits festhielt, dass die Aussage "Wenn der @RichardSchmitt2 was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht stimmt, recht hoch. Wenn's um Verkehr geht, steigt sie gegen 100 %" zulässig ist, da "Kritik an der tendenziösen Art der Publikationen des Klägers – die sich auch aus dem festgestellten Sachverhalt ohne Weiteres ableiten lässt – und damit als Werturteil zu sehen, das sich einer zulässigen stilistischen Übertreibung bedient".

also tragen Sie bitte diese perfiden Unterstellungen nicht weiter.
Ebenfalls Anonym
Perfide Unterstellungen ... *LOL*

Siehe: Akt 1683 .... am Vormittag von Klenk gepostet; Zustellung bei den Anwälten aber erst am Nachmittag desselben Tages...
Kein Beweis zwar, aber wohl ein sehr starkes Indiz!
Klenk ist bei anderen ja auch nicht zimperlich, sie mit dem vielzitierten Beisatz der Unschuldsvermutung an den medialen Pranger zu stellen.

Quod licet Iovi, non licet bovi?

Was der Falter-Klenk so gerne bei anderen tut muss er diesfalls wohl auch bei sich selbst und ohne Hasstiraden gegen die Aufdecker seines mutmaßlichen Leaks zulassen. Wesentlich glaubwürdiger wäre es doch, würde er einfach zur Aufklärung beitragen und klarstellen, woher er den Akt 1683 denn nun wirklich hat.

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV