HiT FM-Namenswechsel vollzogen
88.6 Der Musiksender mit einheitlichem Management.
Online-Videos werden immer populärer
Verweildauer wächst um 46 Prozent.
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Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war ein Bescheid der Medienbehörde KommAustria, die insgesamt 39 Social-Media-Accounts des ORF als rechtswidrig ansieht (leadersnet.at berichtete). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein entsprechendes Ansuchen nun abgelehnt. Als Grund wurde "die nicht ausreichende Begründung des ORF" angeführt. Der ORF hat sich in der Causa zusätzlich auch an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Dieser könnte noch immer eine aufschiebende Wirkung gewähren. (red)
88.6 Der Musiksender mit einheitlichem Management.
Verweildauer wächst um 46 Prozent.