Sicherheitsexporte und UVP-Verfahren
Schnellere Genehmigungen sollen Industriestrategie auf Schiene bringen

| Tobias Seifried 
| 11.02.2026

Eine Novelle des Sicherheitsexportgesetzes und die Verfahrenskonzentration bei Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit für den Wirtschaftsstandort sorgen.

Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch im Ministerrat auf zentrale Maßnahmen zur Umsetzung ihrer im Jänner präsentierten Industriestrategie 2035 (LEADERSNET berichtete) verständigt. Im Fokus stehen eine Novelle des Sicherheitsexportgesetzes sowie strukturelle Änderungen bei Genehmigungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ziel sei es, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und damit den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Präsentiert wurden die Ergebnisse von den Staatssekretären Jörg Leichtfried, Alexander Pröll und Sepp Schellhorn.

Nach drei Jahren der Rezession befinde sich Österreich wieder in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs, erklärte Pröll im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Der Aufschwung sei zwar verhalten, aber real. Prognosen seien mehrfach nach oben korrigiert worden, auch Investitionen zeigten erste Stabilisierungstendenzen. Die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes stellt laut Pröll die erste konkrete Umsetzung der im Jänner präsentierten Industriestrategie dar. Diese sei "keine Absichtserklärung, sondern unser Arbeitsprogramm für mehr Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Stärke". Ziel sei es, Exportkontrollen effizienter zu gestalten und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie

Konkret sieht die Novelle unter anderem eine Reduktion formaler Hürden, den Ausbau digitaler Prozesse sowie klarere Zuständigkeiten vor. Für die Erstregistrierung soll künftig ein formloses Firmenschreiben in Kombination mit der ID-Austria ausreichen; die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten für elektronische Anträge entfällt. Voranfragen können direkt in Genehmigungsverfahren übergeführt werden, zudem fällt die Genehmigungspflicht für sogenannte Messegüter innerhalb der EU weg. Für Routineexporte ist anstelle einzelner Meldungen eine jährliche Sammelmeldung vorgesehen. Insgesamt sollen die Verfahren durch Digitalisierung um rund eine Arbeitswoche verkürzt werden.

Leichtfried betonte, ein moderner Staat müsse in unsicheren Zeiten rasch und zugleich verlässlich handeln können. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren schaffe Rahmenbedingungen, in denen Innovation und Sicherheit zusammengedacht würden. Die Novelle entwickle – auf Basis der österreichischen Neutralität – bestehende Regelungen zeitgemäß weiter und mache sie für exportierende Unternehmen verständlicher.

Auch Schellhorn verwies auf den Abbau bürokratischer Hürden. Mit der Reform würden digitale und effizientere Verfahren ermöglicht, um rasch auf technologische Entwicklungen reagieren zu können – im Einklang mit internationalen Verpflichtungen und der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit.

Nach Angaben aus dem Wirtschaftsressort werden jährlich Sicherheitsexporte im Umfang von zwei bis fünf Milliarden Euro genehmigt. Dies zeige, so Pröll, dass Exportkontrolle ein zentraler Faktor für den Industriestandort sei. Die Reform sei zudem Teil eines industriepolitischen Schwerpunkts im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie, die in Österreich einen Branchenumsatz von rund 3,3 Milliarden Euro erziele und bei großen Beschaffungen regelmäßig eine heimische Wertschöpfung von über 70 Prozent aufweise.

Beschleunigte UVP-Verfahren

Neben der Exportkontrolle wurde auch eine Reform der Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturprojekten beschlossen. Künftig soll es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken nur noch ein konzentriertes Verfahren auf Bundesebene geben. Der entsprechende Gesetzesentwurf geht nun in Begutachtung. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Bundesverfassung mit Zweidrittelmehrheit erforderlich.

www.bundeskanzleramt.at

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