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Facebook-Verbot für ORF

OLN News, Medien, IT | 02.02.2012

Social-Media-Aktivitäten untersagt.

Die Medienbehörde KommAustria untersagt dem ORF Auftritte auf Facebook und Co., berichtet Der Standard. Der Bescheid sei dem ORF bereits zugegangen. Die Medienbehörde KommAustria beruft sich auf den § 4f Abs 2 Ziffer 25 des ORF-Gesetzes. In dieser Bestimmung wird dem ORF verboten, soziale Netzwerke zu bespielen oder darauf zu verlinken.

Der ORF hat zwei Wochen Zeit, gegen den Bescheid zu berufen. Vorerst hat der Bescheid keine Konsequenzen für die ORF-Auftritte auf Facebook: Solange das Verfahren läuft muss der ORF die bestehenden 39 Facebook-Seiten von "Ö3" bis zur "Zeit im Bild" nicht einstellen. (red)

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