Die "Spatzenpost" verklagt das Rote Kreuz

Der Verlag Jungösterreich will einem Medienbericht zufolge Schadenersatz in Millionenhöhe von der Hilfsorganisation.

Der Tiroler Zeitschriftenverlag Jungösterreich, der unter anderem die "Spatzenpost" herausgibt, hat das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) verklagt. Einem Bericht des Standard zufolge will der Verlag 1,5 Millionen Euro Schadenersatz von seinem ehemaligen Partner.

Jungösterreich wirft der Hilfsorganisation vor, einen Kooperationsvertrag gebrochen zu haben. Das Rote Kreuz habe nämlich noch während der Partnerschaft Titelschutz für eigene, neue Zeitschriften für junge Menschen beantragt, die in Konkurrenz zu Spatzenpost und Co. stehen und bringe diese nun selbst heraus. Der Innsbrucker Verlag habe dadurch einen Abo-Rückgang erlitten, schreibt der Standard. Aus diesem Grund habe man die der Leseförderung dienenden Zeitschriften neu konzipieren und eine neue Vertriebsstruktur aufbauen müssen.

"Abrupte" Kündigung

Bis 2019 gab Jungösterreich seine Schülerzeitschriften – unter anderem Spatzenpost und Topic – zusammen mit dem "Buchklub der Jugend" und dem Roten Kreuz heraus. In dem Vertrag aus dem Jahr 1990 sei festgehalten worden, dass die Blattlinie "die Förderung des Ideenguts" des Jugendrotkreuzes sein müsse. Dem Standard zufolge sei der Vertrag unbefristet geschlossen worden und das ÖRK hätte diesen nur kündigen dürfen, wenn die genannte "Förderung des Ideenguts des Jugendrotkreuzes" nicht mehr erfüllt würde. 

Das Rote Kreuz habe den Vertrag jedoch im Jahr 2019 "abrupt" gekündigt. Die Förderung der Idee des Jugendrotkreuzes sei nicht mehr gewährleistet, so die Begründung des ÖRK. Ab April habe das schon fünf neue Zeitschriften beworben, die Spatzenpost und Co. frappant geähnelt hätten, zitiert der Standard die Klage sinngemäß. Bereits im Juni 2018 habe das Rote Kreuz Titelschutz für seine neuen Zeitschriften wie Hallo Schule oder Meine Welt beantragt, kritisiert Jungösterreich. Laut Jungösterreich habe das ÖRK schon Monate vor der Vertragskündigung "aus rein finanziellen Motiven" mit der Arbeit an seinen Zeitschriften begonnen und damit das Konkurrenzverbot verstoßen.

Rotes Kreuz: Ziele jetzt besser erreichbar

Das ÖRK, kennt die Klage laut dem Standard-Bericht noch nicht. Ein Sprecher erklärt, dass man mit den neuen Produkten das Ziel der Werteerziehung und Lesekompetenz besser erreichen könne. Die Hilfsorganisation sei dadurch nicht mehr nur Kooperationspartner und Herausgeber, sondern könne die Publikationen als Medieninhaber selbst gestalten. Darüber hinaus sei ein neues didaktisches Konzept entwickelt worden. (red)

www.jungoesterreich.at

www.roteskreuz.at

leadersnet.TV