"Wir freuen uns außerordentlich unsere Standorte bald zu öffnen"

Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H sperrt ihre Betriebe ab 15. Mai 2020 wieder auf. 

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als Eigentümervertreterin der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. (SKB) öffnet auf Grundlage des Erlasses der Bundesregierung ab 15. Mai 2020 alle Standorte der SKB (Schloß Schönbrunn, Sisi Museum/Kaiserappartements/Silberkammer (Hofburg Wien), Hofmobiliendepot, Möbel Museum Wien sowie Schloss Hof und Schloss Niederweiden wieder für Gäste.

"Wir freuen uns außerordentlich unsere Standorte wieder für unsere Gäste öffnen zu können und allen Interessierten das imperiale Erbe erlebbar zu machen, denn gerade in Zeiten wie diesen wollen wir Menschen die Möglichkeit geben, Sehnsuchtsorte zu besuchen. Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich im Rahmen und unter Einhaltung der aktuellen Richtlinien und auf Basis eines Sicherheitskonzepts der SKB", so SKB-Geschäftsführer Klaus Panholzer.

Die Maßnahmen im Detail

Neben dem Erlebnis des imperialen Erbes haben mit der Wiedereröffnung der SKB-Standorte somit die Sicherheit und die Gesundheit der Gäste und der MitarbeiterInnen oberste Priorität. Dabei orientiert sich die SKB an der Empfehlung der WHO sowie der Weisung des Gesundheitsministeriums und der Bundesregierung. Situationen wie diese sind auch im Sicherheitskonzept der SKB berücksichtigt.

Die maximale BesucherInnen-Anzahl innerhalb der Schauräume, Kassenhallen und Shop-Bereiche beträgt unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Richtlinien eine Person pro 20 Quadratmeter. Die Steuerung und Kontrolle der Gäste-Anzahl erfolgt durch das BesucherInnenstrom-Management-System und durch Timeslots beziehungsweise mittels Zählungen durch Schauraumaufsichten und geregelten Einlass. Des Weiteren wird von den MitarbeiterInnen darauf geachtet, dass der aktuell geltende Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Im Kassenbereich gibt es zudem Abstandsmarkierungen. Gruppen werden zur Wahrung der Sicherheitsbestimmungen derzeit nicht eingelassen, ebenso werden keine Vermittlungsprogramme angeboten. Laut Verordnung der Bundesregierung ist es zum aktuellen Zeitpunkt verpflichtend, innerhalb der Schauräume, Kassenhallen und Shop-Bereiche Schutzmasken zu tragen. (red)

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