Urteil in Innsbruck
Kurzer Prozess: René Benko schuldig, Ehefrau Nathalie freigesprochen

| Tobias Seifried 
| 10.12.2025

Der gescheiterte Signa-Gründer und dessen Gattin haben sich am Mittwoch vor Gericht nicht schuldig bekannt. Vorgeworfen wurde ihnen betrügerische Krida. Das nicht rechtskräftige Urteil fiel nur für die Angeklagte erfreulich aus.

Wenige Wochen nachdem René Benko im ersten Prozess in einem der Anklagepunkte nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde (LEADERSNET berichtete), musste der gescheiterte Signa-Gründer erneut vor Gericht erscheinen. Dieses Mal war auch seine Frau Nathalie mitangeklagt (LEADERSNET berichtete). Beide haben am Mittwoch, dem 10. Dezember, vor dem Landesgericht Innsbruck sämtliche Vorwürfe bestritten und sich nicht schuldig bekannt. Laut Anklage sollen sie im Zuge der Signa-Insolvenz Bargeld und wertvolle Uhren in einem Tresor bei Angehörigen versteckt haben. René und Nathalie Benko haben sich vor Gericht übrigens zum ersten Mal seit Monaten gesehen. Beide verwiesen auf ihre schriftlichen Stellungnahmen und beantworteten keine weiteren Fragen.

Urteile bereits am ersten Tag

Benko und seine Frau wurden von den Rechtsanwälten Norbert Wess und Michael Hohenauer vertreten. Obwohl der Prozess für zwei Tage einberaumt war, ist das Urteil bereits an Tag 1 gefallen. René Benko wurde teilweise schuldig gesprochen, seine Ehefrau "im Zweifel" freigesprochen - das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der gescheiterte Unternehmer wurde wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von rund 4.300 Euro verurteilt. Nathalie Benko wurde vollständig freigesprochen. Hier hätten die Beweise nicht für eine Verurteilung ausgereicht. Die WKStA hatte dem Unternehmer vorgeworfen, 120.000 Euro sowie elf hochwertige Uhren und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von knapp 250.000 Euro in einem Tresor bei Verwandten seiner Frau versteckt zu haben. Benko hatte stets betont, die Uhren seien Geschenke an seine Söhne bzw. für wohltätige Zwecke vorgesehen gewesen; das Bargeld sei "Haushaltsgeld" für seine Frau gewesen. Die Staatsanwaltschaft zweifelte in ihrem Plädoyer jedoch an diesen Erklärungen.

Im Gegenzug wies die Verteidigung sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück. Benko-Anwalt Norbert Wess sprach von "Science-Fiction" und warf der WKStA vor, nicht ergebnisoffen ermittelt zu haben. Auch der Verteidiger von Nathalie Benko, Michael Hohenauer, sprach von reinen Mutmaßungen.

Letzendlich folgten die Schöff:innen der Argumentation der Verteidigung nicht. Richterin Heide Maria Paul erklärte, vieles sei "theoretisch möglich, auch kleinen Kindern teure Uhren zu schenken". Da Benko die angeblich verschenkten Stücke jedoch weiterhin selbst getragen habe, sei hier "Logik anzuwenden". Auf dieser Grundlage kam es zum Schuldspruch. Demnach konnten lediglich zwei der Uhren sowie die Manschettenknöpfe eindeutig René Benko zugeordnet werden. Die 120.000 Euro Bargeld seien nicht zweifelsfrei ihm zuzuordnen. Dadurch lag der Gesamtschaden unter 300.000 Euro, was zu einem geringeren Strafrahmen führte.

Innige Umarmung und möglicher Einspruch

Nach dem Urteilsspruch fielen sich René und Nathalie Benko in die Arme. Er gratulierte seiner Gattin auch zum Freispruch. Ob die WKStA und Benkos Anwalt gegen das Urteil berufen steht noch nicht fest. Bis Montag (15. Dezember) bleibt dafür Zeit. Norbert Wess kündigte jedoch an, erneut einen Enthaftungsantrag stellen zu wollen. 

Zahlreiche Prozesse dürften folgen

Die am Mittwoch verhandelten Anklagepunkte sind nur ein kleiner Teil eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, in dem gegen mehr als ein Dutzend weiterer Beschuldigter und zwei Verbände ermittelt wird. Die Vorwürfe reichen von Untreue über Gläubigerbegünstigung bis zu Kreditmanipulation und Insolvenzverschleppung mit einem mutmaßlichen Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro (LEADERSNET berichtete) - für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus gibt es noch Ermittlungsverfahren in Deutschland und Italien. Auch in den Nachbarländern wollen Gläubiger:innen viel Geld in Bezug auf den Fall des Signa-Imperiums zurück. 

All das zeigt, dass die Causa Signa die Gerichte wohl noch Jahre beschäftigen wird, und dass die beiseite geschaffennen Luxusgegenstände, wegen denen René Benko am 10. Dezember nicht rechtskräftig verurteilt wurde, nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

www.justiz.gv.at

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV