Nach Rücktritt als ORF-Chef
Roland Weißmann weist Vorwürfe und Vorverurteilung zurück

| Redaktion 
| 15.03.2026

Nach seinem Rücktritt als ORF-Generaldirektor meldete er sich erstmals (via Anwalt) zu Wort und spricht von einer einvernehmlichen Beziehung.

Nach dem Rücktritt von ORF-Generaldirektor Roland Weißmann (LEADERSNET berichtete) fand sich der ORF-Stiftungsrat am Donnerstagvormittag zu einer Sitzung zusammen, in deren Rahmen Ingrid Thurnher einstimmig mit der vorläufigen Führung der Geschäfte betraut wurde (LEADERSNET berichtete). Einen Tag nach dieser Entscheidung – am Freitag, dem 13. März – meldete sich nun erstmals Ex-General Roland Weißmann öffentlich zu Wort. Über seinen Anwalt Oliver Scherbaum ließ er dabei schwere Vorwürfe gegen den ORF erheben und äußerte sich zudem erstmals ausführlicher zur persönlichen Vorgeschichte mit der beteiligten ORF-Mitarbeiterin.

"Medial vorverurteilt"

In der öffentlichen Stellungnahme weist Roland Weißmann via Anwalt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück und begründet sein bisheriges Schweigen mit dem "Schutz der Privatsphäre". Nachdem dem ORF-Stiftungsrat laut seiner Darstellung am Donnerstag (12. März) einseitig eine Stellungnahme der beteiligten ORF-Mitarbeiterin verlesen worden sei, der ORF ihn weiterhin "medial vorverurteilt" habe und seine Rechte seit Tagen "massiv verletzt" würden, sehe er sich nun gezwungen, auf die aus seiner Sicht "unhaltbaren Vorwürfe" einzugehen.

Dabei hält Weißmann fest, bis heute weder einen vollständigen Überblick über das vorliegende Material noch Kenntnis von der verlesenen Stellungnahme zu haben. Zudem sei er nach eigener Darstellung vom ORF bislang nicht aufgefordert worden, seine Sicht der Dinge darzulegen. Weiters wird in der Stellungnahme kritisiert, dass das Material nach seinem Kenntnisstand bislang "nicht auf Authentizität überprüft" worden sei und sein Fall öffentlich bereits als "Paradebeispiel für Machtmissbrauch und Übergriffe" behandelt werde, ohne dass er zu den Vorwürfen angehört worden sei. Zugleich wird betont, dass Weißmann während seiner Amtszeit als Generaldirektor stets darum bemüht gewesen sei, gemeldete Fälle von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung aufzuklären und zu unterbinden. Die ihm in seiner Amtszeit gemeldeten Fälle hätten demnach gänzlich Sachverhalte aus der Zeit vor seinem Amtsantritt betroffen und seien unter Einbindung interner sowie externer Rechtsberatung aufgearbeitet worden.

Äußerung zur persönlichen Beziehung mit beteiligter Frau

Daran anschließend schildert Weißmann in seiner Stellungnahme auch seine Sicht auf die persönliche Vorgeschichte mit der beteiligten ORF-Mitarbeiterin. Demnach habe zwischen beiden seit Ende 2019 eine private Beziehung bestanden, die laut seiner Darstellung als "emotionale Affäre" begonnen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei er weder Generaldirektor noch ihr Vorgesetzter gewesen. Weißmann beschreibt die Kontakte als beidseitig und einvernehmlich; demnach habe es gemeinsame Essen, Laufausflüge, Besuche zu Hause sowie einen intensiven Austausch per Telefon und Chat gegeben, bei dem auch intime und höchstpersönliche Nachrichten wechselseitig ausgetauscht worden seien. Laut seiner Darstellung sei die Beziehung im Jahr 2021 deutlich "abgekühlt".

Für Oktober 2022 schildert Weißmann einen weiteren Kontakt, bei dem ihn die Frau laut Stellungnahme mit Werbefotos ihrer Person kontaktiert und ihn gebeten habe, das schönste auszusuchen. Als Dank habe sie ihn zu einem "romantischen Essen" eingeladen. Dort habe sie ihm demnach mitgeteilt, dass ihre Ehe vor dem Ende stehe, und Interesse an einer Beziehung signalisiert; in diesem Zusammenhang sei es laut Weißmann auch zu "einvernehmlichem physischen Kontakt" gekommen. Kurz darauf habe sie sich jedoch wieder distanziert und ihm dies in mehreren Nachrichten und Telefonaten mitgeteilt. Diese Gespräche seien "offenbar, und jedenfalls ohne seine Zustimmung, mitgeschnitten" worden, heißt es in der Stellungnahme. Weiters führt Weißmann aus, dass es am 31. Dezember 2022 noch zu einem "freundschaftlichen Laufausflug" gekommen sei. Im Sommer 2023 habe ihn die Mitarbeiterin überdies in ihr neu gebautes Haus eingeladen, nach einem weiteren gemeinsamen Lauf aber erklärt, inzwischen geschieden zu sein und einen neuen Lebensgefährten zu haben. Weißmann habe sich daraufhin zurückgezogen; danach habe es nur noch oberflächlichen Kontakt gegeben, jedoch "auch keine Spannungen". Als Hinweis darauf wird in der Stellungnahme angeführt, dass ihm die Frau noch 2025 per WhatsApp zum Geburtstag gratuliert habe.

Abschließend betont Weißmann, er habe diese private Beziehung niemals mit seiner ab 2022 bestehenden Funktion als ORF-Generaldirektor in Verbindung gebracht. Die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiterin beim ORF sei zwischen beiden "während der gesamten Zeit niemals Thema" gewesen. Ebenso habe es "niemals irgendeine Form der Druckausübung oder eines Machtmissbrauchs" gegeben.

Weißmann sieht sich zum Rücktritt "gedrängt"

In seiner Stellungnahme erhebt Weißmann auch schwere Vorwürfe gegen das Vorgehen des ORF-Stiftungsratspräsidiums, das er als "beispiellos" bezeichnet. Unter Verweis auf Aussagen der neuen Generaldirektorin Ingrid Thurnher in der ZIB 2 vom 12. März wird festgehalten, dass die Vorwürfe dem Präsidium demnach bereits seit spätestens 4. März bekannt gewesen seien, ohne bis dahin inhaltlich geprüft worden zu sein. Weißmann betont, er habe seinen Rücktritt am 8. März auf Druck des Stiftungsratspräsidiums sowie zum Schutz seiner eigenen Reputation und jener des ORF erklärt. Dennoch sei der ORF auch danach nicht mit dem Ziel einer sachlichen Aufklärung an ihn herangetreten. Stattdessen habe erst die Veröffentlichung der aus seiner Sicht "unbewiesenen Vorwürfe" durch das Stiftungsratspräsidium am 9. März sowohl dem ORF geschadet als auch ihn selbst massiv in seinem Ruf beschädigt.

Konkret schildert Weißmann, dass das Präsidium am 4. März von einem Rechtsanwalt kontaktiert worden sei, der eine ORF-Mitarbeiterin vertreten und Ton-, Bild- sowie Videomaterial vorgelegt habe, das übergriffiges Verhalten dokumentieren solle. Laut Stellungnahme habe der Anwalt im Namen seiner Mandantin den Rücktritt Weißmanns, den Verzicht auf eine weitere Kandidatur, eine Geldspende an eine karitative Organisation sowie die Übernahme ihres Anwaltshonorars verlangt. Die zunächst bis 10. März gesetzte Frist sei später sogar auf den 9. März, 12 Uhr, verkürzt worden. Für den Fall, dass Weißmann diesen Forderungen nicht nachkomme, habe der Anwalt laut Stellungnahme angekündigt, dass andernfalls "die Sachlage, die Optik und die Art und Weise der Kommunikation allenfalls der Journalismus, das Unternehmen oder die Öffentlichkeit klären". Weißmann erklärt dazu, er sei in der Folge von Heinz Lederer und weiteren Mitgliedern des Stiftungsrats mit diesen Vorwürfen konfrontiert worden, habe die vorgelegten Unterlagen jedoch selbst weder einsehen noch entgegennehmen können.

Weiters heißt es in der Stellungnahme, ihm sei in zahlreichen Gesprächen seit dem 5. März vom Stiftungsratspräsidium und einem beigezogenen Rechtsanwalt sinngemäß vermittelt worden, dass es nicht darauf ankomme, ob die Vorwürfe tatsächlich zuträfen, sondern bereits der Verdacht ausreiche. Aus Sicht Weißmanns sei er daher zum Rücktritt gedrängt worden, um den ORF und seine Person zu schützen. Nachdem er sich dazu am Abend des 8. März "schweren Herzens" bereit erklärt habe, sei ihm laut Stellungnahme überraschend mitgeteilt worden, dass das Stiftungsratspräsidium dennoch am 9. März eine Presseaussendung veröffentlichen werde, in der Vorwürfe sexueller Belästigung thematisiert würden.

Stellungnahme thematisiert früheren Konflikt mit ORF-Mitarbeiter

Überdies verweist Weißmann in seiner Stellungnahme auf Medienberichte, wonach zwischen der beteiligten Mitarbeiterin und einem hochrangigen ORF-Mitarbeiter ein besonderes Naheverhältnis bestehen soll. In diesem Zusammenhang bringt er auch einen früheren Konflikt mit ebenjenem Mitarbeiter ins Spiel: Dieser habe aus Sicht Weißmanns Ansprüche aus Pensionszusagen geltend gemacht, die ihm erst am 31. Dezember 2021 im Zuge seines Amtsantritts bekannt geworden seien. Da es dazu im ORF laut Stellungnahme bis dahin keine Dokumentation gegeben habe, sei eine externe rechtliche Prüfung veranlasst worden, die zum Ergebnis gekommen sei, dass diese Ansprüche nicht bestünden. Dies sei dem betreffenden Mitarbeiter auch klar mitgeteilt worden. Anzumerken sei aus Sicht Weißmanns zudem, dass dieser Mitarbeiter demnach von jenem Rechtsanwalt vertreten worden sei, der am 4. März 2026 auch beim ORF-Stiftungsrat im Zusammenhang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vorstellig geworden sei.

Nicht zuletzt hält Weißmann fest, die vom Stiftungsratsvorsitzenden und von der neuen Generaldirektorin Ingrid Thurnher angekündigte Aufarbeitung (LEADERSNET berichtete) grundsätzlich zu begrüßen. Unabhängig davon habe er sich nun aber dazu entschlossen, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt geführt hätten, auch selbst einer weitergehenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Diese soll laut Stellungnahme durch die Kanzlei wkk law Rechtsanwälte unter Norbert Wess erfolgen.

www.orf.at

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