Massiver Gegenwind
Immobilienwirtschaft kritisiert neues Mietenwertsicherungsgesetz

| Redaktion 
| 18.12.2025

Die Branche läuft gegen die geplanten neuen Regeln Sturm. Der WKÖ-Fachverband warnt vor mehr Unsicherheit, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und zu wenig Vorlauf bis zum Inkrafttreten Anfang 2026.

Seit Tagen wird über das neue Mietenwertsicherungsgesetz in Österreich diskutiert. Während die Immobilienbranche die geplanten Änderungen kritisch sieht, wird die Mietpreisbremse im freien Markt von politischer Seite als notwendiger Schritt bewertet. Besonders Hausverwaltungen stehen vor organisatorischen Herausforderungen, da komplexe Berechnungsmodelle noch vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Jänner 2026 umgesetzt werden müssen.

Hintergrund und Zielsetzung

Das neue Gesetz soll die Mietpreisentwicklung stabilisieren und zugleich eine dämpfende Wirkung auf die Inflation erreichen, so die Gesetzgeber:innen. Weiters soll die Mietpreisbremse übermäßige Steigerungen verhindern, indem die Anpassung an den Verbraucherpreisindex begrenzt wird. Damit sollen Mieter:innen vor plötzlichen und starken Erhöhungen geschützt werden, die durch wirtschaftliche Schwankungen entstehen können.

Massive Kritik

In der heimischen Immobilienwirtschaft sorgt das neue Mietenwertsicherungsgesetz für deutliche Ablehnung. Ziel der Neuregelung sei eine Begrenzung der Valorisierung bei Wohnungsmietverträgen im freien Mietmarkt, um eine inflationsdämpfende Wirkung zu erzielen. Roman Oberndorfer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), betont, dass man sich in die Ausarbeitung eingebracht hat. "Erklärtes Ziel war es, die Regelungen transparent, rechtssicher und möglichst einfach zu gestalten. Dabei haben wir uns konstruktiv eingebracht", so Oberndorfer.

Erwartungen an einfache und praxistaugliche Regeln

"Erste Ankündigungen dazu waren durchaus positiv und haben unsere Branche im Glauben bestärkt, dass für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für Hausverwaltungen, einfache, klare und praxistaugliche Lösungen bei der zukünftigen Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können. Hausverwaltungen sollten entlastet werden und die Indexierung von Verträgen für Mieter:innen sollte transparenter, nachvollziehbarer und vor allem praxistauglicher gestaltet werden, um das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu stärken", erklärt der Obmann.

Doppelberechnungen statt Rechtssicherheit

Am nun vorliegenden Gesetz übt der Fachverbandsobmann jedoch massive Kritik. "Über die Köpfe der Expert:innen hinweg wurde eine Rechtsvorschrift beschlossen, die weder praxistauglich ist noch den Betroffenen genug Zeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten lässt", sagt Oberndorfer.

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft werde es künftig komplexe, unterschiedliche Berechnungsmodelle geben: sogenannte Parallelrechnungen. Oberndorfer warnt, diese seien so kompliziert, dass selbst bei sorgfältiger Umsetzung Fehler nicht auszuschließen seien.

Sorge vor Rechtsstreitigkeiten

Der Fachverband verweist auch auf mögliche Folgekonflikte. Durch Centbeträge könnten langjährige Verfahren ausgelöst werden. Oberndorfer hält fest: "Das ist weit entfernt von den Lösungsansätzen und Vorschlägen, die der WKÖ-Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder eingebracht hat".

Zeitdruck vor dem Start

Zusätzlichen Druck erzeugt aus Sicht der Branche der geplante Zeitpunkt. Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2026 in Kraft treten. "Die komplizierte Neuregelung und vor allem ihr Inkrafttreten schon zu Beginn des nächsten Jahres bringt unsere Mitgliedsbetriebe enorm unter Druck. Weder können die komplizierten Parallelrechnungen bis dahin mit Softwareeinsatz umgesetzt werden, noch bleibt Zeit, die neuen Berechnungskriterien richtig im Betrieb zu verankern", berichtet der Branchensprecher der Immobilienwirtschaft aus der Praxis. Selbst mit bestem Willen gestalten sich laut Oberndorfer die unterschiedlichen Berechnungsmodelle so kompliziert, dass Fehlerquellen von vornherein nicht auszuschließen seien.

Information und Fortbildung

Der WKÖ-Fachverband habe bis zuletzt versucht, Abgeordnete über die aus Sicht der Branche bestehenden Mängel zu informieren. Nun wolle man vor allem die Betriebe unterstützen. Fortbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen seien organisiert und sollen für Mitglieder ab Jänner stattfinden, so Oberndorfer abschließend. 

www.wko.at/immobilien-vermoegenstreuhaender

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV