Untersuchungshaft verlängert
René Benko muss Weihnachten und Neujahr im Gefängnis verbringen

| Tobias Seifried 
| 10.11.2025

Da das zuständige Gericht beim Signa-Gründer weiterhin von dringendem Tatverdacht sowie von Tatbegehungsgefahr ausgeht, wurde die Untersuchungshaft erneut verlängert.

Am Montag ist die Untersuchungshaft über René Benko um weitere zwei Monate verlängert worden. Das Landesgericht für Strafsachen Wien geht weiterhin von dringendem Tatverdacht sowie von Tatbegehungsgefahr aus. Der Signa-Gründer wurde aus der Justizanstalt Innsbruck per Videokonferenz zur Haftverhandlung am Wiener Landesgericht zugeschaltet.

Im Rahmen der routinemäßigen zweimonatigen Überprüfung der Haftvoraussetzungen entschied das Gericht, die Untersuchungshaft bis 12. Jänner 2026 zu verlängern. Damit muss Benko Weihnachten und Neujahr im Gefängnis verbringen. Laut Mitteilung des Gerichts bestehen sowohl der dringende Tatverdacht als auch der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr weiterhin. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die WKStA und Benkos Anwalt gaben vorerst keine Erklärung ab.

Prozessbeginn im Dezember in Innsbruck

Am 10. Dezember soll am Landesgericht Innsbruck die Hauptverhandlung gegen René Benko und eine Mitangeklagte, dem Vernehmen nach seine Frau Nathalie, wegen des Verdachts der betrügerischen Krida beginnen (LEADERSNET berichtete). Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 16. Dezember angesetzt. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Bereits im Oktober war Benko in einem anderen Verfahren wegen des gleichen Tatbestands zu 24 Monaten Haft verurteilt worden – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LEADERSNET berichtete).

www.justiz.gv.at

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