Entschädigung nicht gezahlt
Passagierin ließ Ryanair Flugzeug in Linz pfänden

| Larissa Bilovits 
| 10.03.2026

Weil die irische Billigfluglinie infolge einer 13-stündigen Verspätung eine Entschädigungssumme von 355,02 Euro nicht bezahlt haben soll, kreuzte am Montag ein Exekutor am Linzer Flughafen auf – und versah eine Ryanair-Maschine mit dem sogenannten "Kuckuck".

Viele kennen die Situation: Die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist groß, man sitzt bereits am Flughafen – und plötzlich verspätet sich der Flug oder wird gar gestrichen. Für viele Reisende bedeutet das nicht nur Ärger und Stress, sondern oft auch zusätzliche Kosten, etwa für Umbuchungen oder eine ungeplante Übernachtung. Nach der geltenden Rechtsprechung stehen Passagier:innen in solchen Fällen jedoch häufig Entschädigungen zu. Einer solchen Verpflichtung soll die irische Billigfluglinie Ryanair nun allerdings nicht nachgekommen sein – und musste wegen eines vergleichsweise geringen Betrags von ursprünglich 355,02 Euro nun zusehen, wie eines ihrer Flugzeuge gepfändet wurde.

13 Stunden Verspätung

Im Mittelpunkt der skurrilen Geschichte steht eine Frau, die am 11. Juli 2024 gemeinsam mit zwei Begleitpersonen nach Palma de Mallorca fliegen wollte. Gebucht waren Ryanair-Flüge mit einer planmäßigen Abflugzeit um 8:20 Uhr. Tatsächlich hob die Maschine jedoch erst 13 Stunden später ab. Noch zuvor entschieden sich die drei Reisenden, vom Flug zurückzutreten und stattdessen einen Alternativflug zu buchen, der pro Person jedoch um 105,20 Euro teurer war.

Zwar hätte Ryanair den ursprünglichen Ticketpreis in Höhe von 242,11 Euro erstattet – die laut EU-Fluggastrechteverordnung vorgesehenen 250 Euro Ausgleichszahlung sowie die Mehrkosten für den Ersatzflug seien jedoch ausgeblieben. Dabei seien die Ansprüche der Passagier:innen in der entsprechenden EU-Verordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung klar geregelt, wie die Anwaltskanzlei Florianer Anwälte, die die Kundin vertritt, gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) erklärte. In weiterer Folge habe die Kanzlei beim Handelsgericht einen Exekutionstitel und beim Bezirksgericht Traun die Bewilligung zur Fahrnisexekution erwirken können.

Flugzeug mit "Kuckuck" beklebt

So kam es also, dass am Montagnachmittag ein Exekutor gemeinsam mit einer Vertreterin der Kanzlei am Flughafen Linz, wo eine Ryanair-Maschine gelandet war, aufkreuzte. Diese hätten zunächst versucht, den Betrag direkt vom Piloten des Flugzeugs einzutreiben. Weil Zahlungen an Bord inzwischen allerdings ausschließlich mit Karte erfolgen, trug das Kabinenpersonal kein Bargeld mit sich. Also habe der Exekutor die Maschine kurzerhand mit dem sogenannten "Kuckuck" beklebt. Dabei handelt es sich um ein amtliches Siegel in Form eines Pickerls mit dem österreichischen Wappen, das kennzeichnet, dass das betreffende Objekt gepfändet wurde.

Sollte der offene Betrag – der sich durch Zinsen und Antragskosten mittlerweile auf 892,62 Euro erhöht habe – nicht beglichen werden, könnte das Flugzeug bei der nächsten Landung tatsächlich beschlagnahmt und anschließend versteigert werden, heißt es vonseiten der Kanzlei. Für Ryanair wäre es daher wohl deutlich günstiger, die Forderung rasch zu begleichen. 

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