Steuerreform 2026
Diese Änderungen kommen auf Österreichs Steuerzahler zu

| Tobias Seifried 
| 23.10.2025

Nach der großen Steuerentlastung 2025 stehen hierzulande auch 2026 wichtige Änderungen an: Neue Tarifstufen, angehobene Freibeträge und Anpassungen beim Kilometergeld sollen Arbeitnehmer:innen mehr Netto bringen.

Viele heimische Arbeitnehmer:innen stöhnen derzeit unter den laufenden Verteuerungen bei Dingen des täglichen Bedarfs. Egal, ob Lebensmittel, offizielle Dokumente oder Energie – gefühlt wird alles immer teurer. Das wirkt sich nicht nur negativ auf die allgemeine Stimmung im Land aus, sondern auch auf Umfrageergebnisse, bei denen die drei Regierungsparteien derzeit nicht gerade rosig abschneiden. Um das Ruder herumzureißen, hat sich die Koalition zuletzt das Thema "Senkung der Inflation" an die Fahnen geheftet. Ob die angekündigten Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, bleibt abzuwarten.

Fix ist jedenfalls, dass nach den bereits 2025 umgesetzten Entlastungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro (LEADERSNET berichtete) auch 2026 weitere steuerliche Anpassungen bevorstehen. Ziel der Steuerreform 2026 sei laut Regierung, die anhaltend hohe Inflation auszugleichen und Arbeitnehmer:innen stärker zu entlasten. Passend zum immer näher rückenden Jahreswechsel hat die Arbeitgeberbewertungsplattform kununu die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Anhebung der Steuerstufen

Seit 2023 ist die kalte Progression abgeschafft. Damit sollen steigende Löhne nicht länger durch höhere Steuerlasten aufgezehrt werden. 2025 wurden die Tarifstufen erstmals inflationsbedingt angehoben – 2026 folgt nun eine weitere Anpassung der Lohnsteuertabelle. Durch die neuen Grenzwerte sollen Beschäftigte "mehr Netto vom Brutto" erhalten. Die Steuerfreigrenze steigt auf 13.539 Euro (zuvor 13.308 Euro).

Steuerreform 2026

Der Spitzensteuersatz bleibt damit auch 2026 bei 55 Prozent für Einkommen über einer Million Euro jährlich.

Kinderabsetzbetrag und Familienleistungen

Nach der inflationsbedingten Erhöhung des Kinderabsetzbetrags auf 70,90 Euro pro Monat im Jahr 2025 sind für 2026 und 2027 keine weiteren Anpassungen vorgesehen. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld bleiben ebenfalls auf heutigem Niveau. Der monatliche Kinderzuschlag von 60 Euro für Alleinerziehende oder Geringverdiener:innen bleibt vorerst bis Juni 2026 bestehen. Ob eine Verlängerung erfolgt, ist derzeit offen.

Kilometergeld und Öffi-Zuschuss

Seit 2025 gilt für Dienstreisen ein einheitliches Kilometergeld von 50 Cent pro Kilometer – unabhängig vom Fahrzeugtyp. Auch der Zuschuss für Öffi-Nutzer:innen wurde auf denselben Betrag angehoben, maximal 109 Euro pro Wegstrecke. Beide Vergütungen sind steuerfrei.

Zuschüsse bei Übernachtungen

Die Tages- und Nächtigungsgelder wurden 2025 auf bis zu 30 Euro bzw. 17 Euro erhöht. Damit reagierte die Regierung auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für 2026 sind keine weiteren Anpassungen vorgesehen.

Kleinunternehmer und Dienstwohnungen

Die Grenze für die Kleinunternehmer wurde auf 55.000 Euro Jahresumsatz angehoben. Erst darüber fällt Umsatzsteuer an. Wer eine Dienstwohnung bewohnt, kann bis zu 35 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei nutzen. Gemeinschaftsräume werden künftig aliquot berechnet und nicht mehr einzelnen Bewohner:innen zugerechnet.

Fazit

Von den Steueränderungen profitieren vor allem Arbeitnehmer:innen mit niedrigen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende sowie Personen, die Öffis oder Fahrräder für den Arbeitsweg nutzen. Familien sollten jedoch beachten, dass Kinderbeihilfe und Absetzbeträge bis 2027 eingefroren bleiben – was bei anhaltender Inflation zu einer realen Belastung führen könnte.

www.kununu.com

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