In Causa Buwog
Karl-Heinz Grasser droht neues Ungemach

| Tobias Seifried 
| 02.09.2025

Die WKStA wirft dem ehemaligen Finanzminister Abgabenhinterziehung vor und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Karl-Heinz Grasser, der seit Juni in Innsbruck eine vierjährige Haftstrafe verbüßt und mittlerweile Privatkonkurs beantragt hat (LEADERSNET berichtete), droht weiteres Ungemach: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eingeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob Grasser und weitere Beschuldigte Provisionen aus der Buwog- und Terminal-Tower-Affäre in Höhe von insgesamt 9,8 Millionen Euro ordnungsgemäß versteuert haben.

Mögliche Konsequenzen

Wie berichtet, hatte der Oberste Gerichtshof in der "Causa Buwog" die Zahlungen an Grasser und andere Beteiligte zuvor rechtskräftig festgestellt. Auf dieser Grundlage sei es "gesetzlich vorgeschrieben, ein Ermittlungsverfahren zur Frage der korrekten Versteuerung dieser Zahlungen zu führen", teilte die WKStA am Dienstag gegenüber der APA mit. Bereits 2021 wurden dazu anhängige Finanzstrafverfahren bestätigt.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von mehr als 150.000 Euro liegt die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Verurteilung drohen Strafen in Höhe des doppelten Verkürzungsbetrages sowie Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren.

Auswirkungen auf Fußfessel-Regelung

Grasser möchte seine Haftstrafe so kurz wie möglich hinter Gittern verbringen. Durch eine jüngst geänderte Regelung kann seit 1. September eine elektronische Fußfessel beantragt werden, wenn die Reststrafe maximal zwei Jahre beträgt. Die Justizanstalt kann dabei bereits zu Beginn festlegen, dass nur die Hälfte oder zwei Drittel der verhängten Strafe abzusitzen sind.

Eine zusätzliche Verurteilung könnte allerdings Grassers Pläne durchkreuzen, die Haft im elektronisch überwachten Hausarrest zu verbüßen. Der ehemalige Finanzminister werde dennoch einen Antrag auf die Fußfessel stellen, bestätigte sein Anwalt Manfred Ainedter gegenüber den Salzburger Nachrichten.

www.justiz.gv.at/wksta

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