Reaktion auf AK-Vorwürfe
Immobilienwirtschaft weist Kritik an befristeten Mietverträgen zurück

| Tobias Seifried 
| 21.08.2025

Nach dem Rundumschlag der Arbeiterkammer betonen die Interessenvertretungen ÖVI und ÖHGB, dass Befristungen wirtschaftlich notwendig seien und Panikmache nur für Verunsicherung sorge.

Die jüngsten Vorwürfe der Arbeiterkammer (AK) zu befristeten Mietverträgen stoßen bei den Interessenvertretungen der Immobilienwirtschaft auf scharfen Widerspruch. Sowohl der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) als auch der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) warfen der AK vor, die Realität zu verzerren und mit einseitigen Darstellungen bewusst Unsicherheit zu schüren.

Wie lauten die Vorwürfe der AK eigentlich? 

Konkret hat die Arbeiterkammer befristete Mietverträge am privaten Markt stark kritisiert. Demnach seien drei von vier neuen Mietverträgen zeitlich begrenzt, bei bestehenden Verträgen sei sogar jeder zweite befristet, meist auf drei Jahre, während die durchschnittliche Vertragsdauer lediglich vier Jahre betragen soll. Auf Basis des Mikrozensus der Statistik Austria hat die AK berechnet, dass Mieter:innen in privaten Altbaumietshäusern jährlich über 160 Millionen Euro zu viel zahlten. Private Vermieter:innen würden im Schnitt 30 Prozent unrechtmäßig aufschlagen – rund 1.700 Euro pro Jahr.

Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunalpolitik und Wohnen, erklärte: "Befristete Mietverträge sind weitverbreitet. Befristungen machen Wohnen teuer, unsicher, entrechten Mieter:innen und machen sie erpressbar, ob ihr Vertrag verlängert wird oder nicht. Die regelmäßigen Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen sind ein echter Preistreiber. Wer seine Rechte einfordert, riskiert, nach Vertragsende auf der Straße zu stehen. Die Menschen, gerade Familien und junge Menschen haben dadurch keine Planungssicherheit, Umzüge reißen soziale Netze auseinander." Die AK hat das zum Anlass genommen, um ein aus ihrer Sicht modernes Mietrecht zu fordern – mit klaren Obergrenzen für private Mieten, gedeckelten Zuschlägen, Maßnahmen gegen Mietwucher und einem Ende befristeter Verträge mit Ausnahmen für Privatpersonen.

Immobilienwirtschaft wehrt sich

ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel kritisierte, die Arbeiterkammer stelle private Vermieter pauschal unter Generalverdacht und verweigere zugleich jede konstruktive Zusammenarbeit, etwa bei der Schaffung eines gemeinsamen Mustermietvertrages. Die Vielzahl an Verbandsklagen habe seit Jahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Vermieter:innen wie auch Mieter:innen könnten sich kaum noch auf rechtssichere Vertragsklauseln oder auf die korrekte Berechnung des Richtwertmietzinses verlassen. Dies sei einer der Gründe, weshalb viele Eigentümer:innen auf befristete Verträge ausweichen würden – nicht aus Willkür, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit.

Auch auf strukturelle Probleme wies der ÖVI hin: Das Richtwertgesetz sei seit seiner Einführung mit Konstruktionsfehlern behaftet. So sei etwa kaum nachvollziehbar, weshalb der Richtwert in der Steiermark um mehr als 30 Prozent höher liege als in Wien. Angesichts niedriger Richtwerte und steigender Sanierungspflichten sei es wirtschaftlich vielfach nicht darstellbar, Altbauten auf zeitgemäßen Standard zu bringen. Holzapfel forderte daher faire Rahmenbedingungen und vor allem mehr Rechtssicherheit für langfristige Mietverträge.

In dieselbe Richtung argumentierte der Haus- und Grundbesitzerbund. ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer bezeichnete die AK-Kritik an befristeten Mietverhältnissen als "Panikmache". Die von der Arbeiterkammer behauptete Explosion der Befristungen sei durch die amtlichen Zahlen nicht gedeckt. Laut Statistik Austria sei der Anteil befristeter Hauptmietverhältnisse zwischen 2017 und 2024 nur leicht gestiegen – von 21,9 auf 24,8 Prozent. In Wien habe der Anteil 2024 bei 19,7 Prozent gelegen. Wer hier von einem dramatischen Trend spreche, übertreibe bewusst.

Prunbauer betonte zudem, dass Befristungen in vielen Fällen erst die Vermietung einer Wohnung ermöglichen würden: Eigentümer:innen gäben Wohnungen etwa dann befristet auf den Markt, wenn eine spätere Eigennutzung oder eine Sanierung geplant sei. Ohne diese Möglichkeit würde Wohnraum vielfach gar nicht verfügbar sein. Ein Mieterwechsel sei für Vermieter zudem mit erheblichem Aufwand verbunden, weshalb seriöse Eigentümer durchaus an langfristigen Mietverhältnissen interessiert seien.

Notwendiges Instrument

Beide Verbände verwiesen schließlich auf die eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten im Mietrechtsgesetz sowie auf politische Eingriffe in die Mietzinsvalorisierung, die Eigentümer:innen zusätzlich belasten würden. Unter diesen Rahmenbedingungen seien befristete Verträge für Vermieter:innen ein notwendiges Instrument, um Planungssicherheit zu bewahren.

Während die Arbeiterkammer eine Verschärfung der Regelungen anstrebt, plädierten ÖVI und ÖHGB für mehr Flexibilität. Befristungen seien, so die Argumentation, kein Ausdruck von Willkür, sondern ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren des Mietwohnungsmarktes.

www.ovi.at

www.oehgb.at

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