Ex-Finanzminister ist pleite
Karl-Heinz Grasser hat Privatkonkurs beantragt

| Tobias Seifried 
| 01.05.2025

Kurz nachdem der ehemalige Finanzminister zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ist er nun offenbar pleite.

Am 25. März wurde Karl-Heinz Grasser vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Fall "Buwog" zu einer Haftstrafe verurteilt (LEADERSNET berichtete). Am Mittwoch informierte der KSV1870 darüber, dass der ehemalige Finanzminister offenbar pleite ist.

Konkret hat Grasser auf seinen eigenen Antrag eine Privatinsolvenz (Schuldenregulierungsverfahren) am Bezirksgericht Kitzbühel beantragt. Dieses müsse jetzt prüfen, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind, so der Kreditschutzverband. Weitere Informationen liegen demnach derzeit noch nicht vor.

Anwaltskosten und Rückforderung

Hauptgründe für den Privatkonkurs dürften aber das langjährige Gerichtsverfahren sowie eine Rückforderung der Provision sein. So haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bereits 2009 begonnen, der erste Prozess fand Ende 2017 statt. Im Dezember 2020 wurde Grasser dann u.a. wegen Untreue zu acht Jahren Haft verurteilt. Ins Gefängnis musste der Ex-Finanzminister aber nicht. Er ging nämlich in Berufung. Alles in allem dürften sich über die vielen Jahre Anwaltskosten in Millionenhöhe angesammelt haben.

Darüber hinaus fordert die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik von Grasser und dem ebenfalls verurteilten Ex-Lobbyisten Walter Meischberger die Provision aus dem Buwog-Verkauf in Höhe von 9,6 Millionen Euro sowie der Vermietung des Linzer Terminal Towers in Höhe von 200.000 Euro retour. Zu diesen 9,8 Millionen Euro kommen noch die über die Jahre angefallenen Zinsen hinzu.

Urteil schriftlich zugestellt

Seine Haftstrafe muss Karl-Heinz Grasser binnen vier Wochen nach der schriftlichen Übermittlung des Urteils antreten. Letztere erfolgte in dieser Woche.

www.ksv.at

www.justiz.gv.at

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