Verfassungsgerichtshof prüft das Apothekenmonopol

| 23.02.2021

Die Drogeriemarktkette "dm" hatte einen Antrag für Vertrieb rezeptfreier Arzneimittel gestellt.

In der heute gestarteten März-Session prüft der Verfassungsgerichtshof den von Drogeriemarktkette "dm" eingebrachten Antrag zum Apothekenmonopol beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC). 

"Die rasante Entwicklung von Internet-Apotheken zeigt den Bedarf auf, geprüfte Qualität zu günstigeren Preisen anzubieten und dabei attraktive Alternativen zu den oft dubiosen Online-Anbietern zu schaffen", erläutert "dm"-Geschäftsführer Harald Bauer den Vorstoß der Handelskette. Demgegenüber verweisen die Befürworter des Apothekenvorbehalts auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung und auf die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz öffentlicher Apotheken.

"Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass eine fachkompetente Beratung auch in Drogerien gewährleistet werden kann – nämlich nicht anders als beim Online-Versand österreichischer Apotheken durch Gratis-Hotlines zu ausgebildeten Pharmazeuten", hält man bei "dm" dagegen. Auch das Argument der Existenzgefährdung der Apotheken sei nicht gerechtfertigt, da der Handel mit rezeptfreien Arzneimitteln laut einer Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde nur einen geringen Teil der Apothekenumsätze ausmache. (as)

www.dm.at

www.vfgh.gv.at

www.apothekerkammer.at

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