Raiffeisenbank International droht Rekordstrafe

Wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche muss das Kreditinstiut rund 2,7 Millionen Euro bezahlen.

Kurz vor Bekanntgabe der Quartalszahlen muss die Raiffeisen Bank International (RBI) schlechte Nachrichten verdauen:  im Vorjahr ausgefasste Strafe in der Höhe von 2,748 Millionen Euro muss bezahlt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Das ist die bisher höchste Geldstrafe, die in Österreich jemals gegen eine Bank verhängt worden ist.

Die RBI habe gegen die "Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" verstoßen, so der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die RBI weist diese Vorwürfe dezidiert zurück: "Weder die FMA noch das Bundesverwaltungsgericht haben im Zuge ihrer Prüfung einen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI oder ihrer Kunden erhoben", so die RBI-Sprecherin.

Dennoch hat das BVwG der Finanzmarktaufsicht in erster Instanz recht gegeben. Konkret hat die FMA in ihrer Veröffentlichung Ende März 2018 die "mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßige Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen" beanstandet.

Panama-Papers und Oligarchen-Affäre als Auslöser

Ins Visier der Behörden kam die Raiffeisenbank durch die Enthüllungen der sogenannten Panama-Papers im Jahr 2016, als ein investigatives Journalistennetzwerk die weltweit verschachtelten, steuerschonenden Konstruktionen karibischer Briefkastenfirmen aufdeckte. Dabei kamen unter anderem Geschäftsbeziehungen der Raiffeisen-Gruppe zu einer russischen Geschäftsfrau und dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko auf.

Die FMA hat aus denselben Gründen auch die Hypo Vorarlberg zu einer Geldstrafe von 414.000 Euro verurteilt. Auch die Hypo hat eine Revision beim BVwG eingelegt. In beiden Fällen ist das Strafausmaß verhältnismäßig gering: Grundsätzlich dürfte die FMA eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Gesamtnettoumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoßes gezogenen Nutzens verhängen.

RBI will bis zur letzten Instanz kämpfen

Die RBI hat bereits kurz nach der Veröffentlichung dieser Vorwürfe nicht nur die Geschäftsbeziehungen zu zwielichtigen Oligarchen dementiert, sondern auch klargestellt, dass sie bis zur letzten Instanz – zum Verwaltungsgerichtshof – gehen wird, um in Zukunft Rechtssicherheit zu haben. "Die RBI wird das Straferkenntnis voraussichtlich vollumfänglich anfechten", bestätigt die Sprecherin. Sechs Wochen hat man Zeit dafür.

Parallel dazu läuft auch eine andere Auseinandersetzung zwischen FMA und RBI: Die RBI hat eine Beschwerde gegen die Veröffentlichung des Strafbescheids der FMA eingelegt. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht gefallen. (red)

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