Ex-Finanzminister in Privatkonkurs
Karl-Heinz Grasser schuldet der Republik Österreich rund 23 Millionen Euro

| Tobias Seifried 
| 14.04.2026

Beim Privatkonkursverfahren des Ex-Finanzministers flossen durch den Verkauf einer Uhr und die Auflösung einer Versicherung erste Erlöse. Jetzt hängt die Restschuldbefreiung Grassers am seidenen Faden der Zustimmung durch die Finanzprokuratur.

Am Dienstag fand am Bezirksgericht Kitzbühel die erste Prüfungstagsatzung im Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser (LEADERSNET berichtete) statt. Der ehemalige Finanzminister, der seine Haftstrafe derzeit mit elektronischem Fußfessel-Vollzug verbüßt, blieb dem Termin entschuldigt fern. Dennoch lieferte die Tagsatzung tiefe Einblicke in die prekäre finanzielle Lage des 57-Jährigen sowie den Stand der Vermögensverwertung.

Republik Österreich als dominierende Gläubigerin

Insgesamt meldeten dem AKV zufolge 15 Gläubiger:innen Forderungen in der Höhe von rund 35,65 Millionen Euro an. Davon wurden vom Insolvenzverwalter Herbert Matzunski bislang 23,17 Millionen Euro anerkannt, während etwa 12,49 Millionen Euro vorerst bestritten wurden. Die Republik Österreich tritt dabei in Form der Finanzprokuratur als Hauptgläubigerin auf. Sie begehrt einerseits 12,9 Millionen Euro an Schadenersatz aus dem BUWOG-Komplex (LEADERSNET berichtete) und macht zudem Abgabenforderungen der Finanz in Höhe von rund zehn Millionen Euro geltend. Beides wurde laut KSV1870 vom Insolvenzverwalter vollumfänglich anerkannt.

Erste Verwertungserfolge und Blockade in Liechtenstein

Matzunski gelang es eigenen Angaben zufolge bereits, rund 215.000 Euro für die Masse sicherzustellen. Diese Summe setzt sich demnach aus der Auflösung einer Lebensversicherung (40.000 Euro), dem Verkauf einer Uhr (25.000 Euro) sowie der Freigabe eines Bankguthabens (150.000 Euro) zusammen. Weitere erhebliche Beträge – man spricht von mehreren hunderttausend Euro – werden auf Konten in Liechtenstein vermutet. Eine Auszahlung scheitert jedoch derzeit an einem dortigen Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei. Klaus Schaller vom KSV1870 betonte hierzu: "Die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen sind für die Gläubiger:innen sehr wichtig, weil der potenzielle Massezufluss erheblich ist."

Prekäre Erwerbssituation und Transparenzdefizite

Grasser ist aktuell als kaufmännischer Assistent in Kitzbühel beschäftigt (35 Wochenstunden). Das daraus resultierende bescheidene Einkommen sowie die Tatsache, dass eine Lebensversicherung im ursprünglichen Vermögensverzeichnis nicht deklariert worden war, führten zur gerichtlichen Anweisung, die Vermögensgebarung der letzten Jahre lückenlos offenzulegen. Laut eigenen Angaben sei er zuletzt auf finanzielle Zuwendungen seiner Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser angewiesen gewesen.

Alles hängt an der Republik 

Grasser strebt eine Entschuldung mittels eines Zahlungsplans an. Er bietet den Gläubigern – finanziert durch Dritte – eine zusätzliche Quote von drei Prozent (ca. 700.000 Euro) an. Ohne das Einverständnis der Republik Österreich ist dieses Vorhaben jedoch zum Scheitern verurteilt. Klaus Schaller erläuterte die Brisanz: "Karl-Heinz Grasser benötigt für die Annahme des Zahlungsplans zwingend die Zustimmung der Hauptgläubigerin Republik Österreich. Diese Zustimmung dürfte vermutlich schwer zu erreichen sein, da die Republik Österreich mit der Forderung über 12,9 Millionen Euro aus dem Themenkomplex BUWOG über einen Anspruch verfügt, der bei Ablehnung eines Zahlungsplanvorschlages grundsätzlich keiner Restschuldbefreiung im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens zugänglich ist."

Sollte die Republik den Zahlungsplan ablehnen, blieben die 12,9 Millionen Euro auch nach einem Abschöpfungsverfahren als Restschuld bestehen und könnten weitere 30 Jahre lang betrieben werden. Die Verhandlungen mit der Finanzprokuratur werden somit zur alles entscheidenden Richtungsentscheidung für die wirtschaftliche Zukunft des Ex-Ministers.

www.ksv.at

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