Datenschutz-Prozess
Verbandsklage gegen Meta gewinnt durch deutsche Urteile an Dynamik

Neue Urteile deutscher Gerichte geben einer von einem österreichischen Prozessfinanzierer begleiteten Verbandsklage gegen Meta Auftrieb. Streitpunkt sind mögliche Schadenersatzansprüche wegen der mutmaßlichen Nutzung von Daten über Drittwebseiten.  

Wie LEADERSNET berichtete, unterstützte der österreichische Prozessfinanzierer Padronus zusammen mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) sowie Kanzleien in Deutschland und Österreich eine Verbandsklage gegen Meta Platforms Ireland. Im Zentrum stand der Vorwurf, Meta habe Nutzer:innen weit über die eigenen Plattformen hinaus überwacht – ein Geschäftsmodell, das nach Ansicht der Kläger:innen bzw. laut den Urteilen gegen europäisches Datenschutzrecht verstoße. Padronus fungierte als Finanzierer der Verbandsklage. Am Dienstag und Mittwoch seien nun zwei zweitinstanzliche Urteile gefallen, wie der Prozessfinanzierer in einer Pressemitteilung verlautbarte: Demnach hätten die Oberlandesgerichte Dresden und München Facebook- und Instagram-Nutzer:innen laut Mitteilung Schadenersatz wegen illegaler Überwachung zugesprochen und Meta zur Unterlassung verpflichtet. Das OLG Dresden habe dem Kläger sogar 1.500,00 Euro zugesprochen und die Revision an den Bundesgerichtshof nicht zugelassen, womit das Urteil rechtskräftig sei. 

Die Hintergründe

Konkret soll der Meta-Konzern Padronus zufolge europäische User:innen von Facebook und Instagram über Jahre hinweg "systematisch über Drittwebseiten überwacht, ihre Daten ausgewertet und kommerziell verwertet" haben, und zwar ohne wirksame Einwilligung, Transparenz oder Rücksicht auf europäisches Datenschutzrecht, heiß es vonseiten des Prozessfinanzierers. Im Kern stünden dabei die sogenannten "Meta Business Tools", die auf zahllosen Webseiten aktiv, aber kaum sichtbar Nutzer:innen weit über die Plattformen hinaus verfolgen würden – so könne Meta laut Padronus nachvollziehen, wo Menschen im Internet unterwegs sind, was sie lesen, anklicken und kaufen, und nutze diese Information in weiterer Folge zur Monetarisierung von Werbezwecken, so der Prozessfinanzierer. Demnach würden die Business Tools Padronus zufolge von 30 bis 40 Prozent der Webseitenbetreiber im Internet auf deren Homepages eingebettet, um Webseitenbesucher anschließend auf den Plattformen von Meta besser zu erreichen und Werbekampagnen effektiver zu analysieren.

200.000 User:innen seien Verbandsklage bereits beigetreten

Für die nun erstrittenen Urteile in Individualverfahren zeichnet die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister & Kollegen verantwortlich, welche auch die von Padronus finanzierte Verbandsklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den Social-Media-Riesen führt. Ziel letzterer sei es, für sämtliche Nutzer:innen in Österreich und Deutschland, die der Verbandsklage online beitreten, einen Schadenersatz zu erzielen – bislang hätten sich bereits 150.000 deutsche und 50.000 österreichische User:innen angemeldet.

Für den Padronus-Geschäftsführer von Richard Eibl handle es sich beim aktuellen Fall um den größten Überwachungsskandal seit der NSA-Affäre. Er betont, dass die Botschaft der Gerichte "unmissverständlich" sei: "Das bisherige Geschäftsmodell von Meta ist mit europäischem Recht nicht vereinbar und eine gravierende Missachtung deutscher Grundrechte. Meta interessiert europäisches Datenschutzrecht schlicht nicht und verlässt sich darauf, dass sich Geschädigte nicht zur Wehr setzen. Genau dafür gibt es das Instrument der Verbandsklage: um Konzernmacht mit Kapital, Ausdauer und juristischer Schlagkraft zu besiegen."

Präzedenzfall für Europa

Auf Basis der DSGVO könnten die deutschen Urteile Signalwirkung weit über Meta und Deutschland hinaus entfalten – auch für Österreich. Im Kern gehe es schließlich darum, ob US-amerikanische Big-Tech-Konzerne künftig europäisches Recht ernst nehmen müsse – zudem solle die Verbandsklage dafür sorgen, dass Gerichtsentscheidungen auch wirtschaftliche Folgen haben, betont Padronus. Die aktuellen Verfahren seien entscheidend dafür, ob Europa seine Gesetze tatsächlich durchsetzen und damit rechtliche Souveränität behaupten könne.

Sollten sich die Schadenersatzansprüche in der Verbandsklage durchsetzen, könnte dies für Meta jedenfalls enorme finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen – laut dem Prozessfinanzierer wären in Deutschland nämlich rund 50 Millionen und in Österreich etwa sechs Millionen Nutzer:innen betroffen, womit sich die Forderungen auf zweistellige Milliardenbeträge summieren könnten.

www.padronus.at

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