Prozess dauerte nur einen Tag
Urteil in Innsbruck: René Benko schuldig, Ehefrau Nathalie freigesprochen

| Tobias Seifried 
| 10.12.2025

Der gescheiterte Signa-Gründer und dessen Gattin haben sich am Mittwoch im Prozess am Landesgericht in Innsbruck nicht schuldig bekannt. Vorgeworfen wurde ihnen betrügerische Krida. Das Urteil fiel nur für die Angeklagte positiv aus.

Wenige Wochen nachdem René Benko im ersten Prozess in einem der Anklagepunkte nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde (LEADERSNET berichtete), musste der gescheiterte Signa-Gründer erneut vor Gericht erscheinen. Dieses Mal war auch seine Frau Nathalie mitangeklagt (LEADERSNET berichtete). Beide haben am Mittwoch, dem 10. Dezember, vor dem Landesgericht Innsbruck sämtliche Vorwürfe bestritten und sich nicht schuldig bekannt. Laut Anklage sollen sie im Zuge der Signa-Insolvenz Bargeld und wertvolle Uhren in einem Tresor bei Angehörigen versteckt haben. Für René und Nathalie Benko sollen sich vor Gericht zum ersten Mal seit Monaten gesehen haben.

Urteil bereits am ersten Tag

Benko und seine Frau wurden von den Rechtsanwälten Norbert Wess und Michael Hohenauer vertreten. Obwohl der Prozess für zwei Tage einberaumt war, ist das Urteil bereits an Tag 1 gefallen. René Benko wurde schuldig gesprochen, seine Ehefrau "im Zweifel" freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der gescheiterte Unternehmer wurde wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von rund 4.300 Euro verurteilt. Nathalie Benko wurde vollständig freigesprochen. Die WKStA hatte dem Unternehmer vorgeworfen, 120.000 Euro sowie elf hochwertige Uhren und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von knapp 250.000 Euro in einem Tresor bei Verwandten seiner Frau versteckt zu haben. Benko hatte stets betont, die Uhren seien Geschenke an seine Söhne bzw. für wohltätige Zwecke vorgesehen gewesen; das Bargeld sei "Haushaltsgeld" für seine Frau gewesen.

Die Schöffen folgten der Argumentation der Verteidigung nicht. Richterin Heide Maria Paul erklärte, vieles sei "theoretisch möglich, auch kleinen Kindern teure Uhren zu schenken". Da Benko die angeblich verschenkten Stücke jedoch weiterhin selbst getragen habe, sei hier "Logik anzuwenden". Auf dieser Grundlage kam es zum Schuldspruch. Demnach konnten lediglich zwei der Uhren sowie die Manschettenknöpfe eindeutig Benko zugeordnet werden. Die 120.000 Euro Bargeld seien nicht zweifelsfrei ihm zuzuordnen. Dadurch lag der Gesamtschaden unter 300.000 Euro, was zu einem geringeren Strafrahmen führte.

Vorgeschichte und Prozessverlauf

Die WKStA warf Benko vor, 120.000 Euro sowie elf hochwertige Uhren und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 250.000 Euro verborgen zu haben. Benko hielt dagegen, er habe acht Uhren seinen Söhnen geschenkt und drei für wohltätige Zwecke vorgesehen. Das Bargeld sei "Haushaltsgeld" für seine Frau gewesen. Die Staatsanwaltschaft zweifelte in ihrem Plädoyer jedoch an diesen Erklärungen.

Im Gegenzug wies die Verteidigung sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück. Benko-Anwalt Norbert Wess sprach von "Science-Fiction" und warf der WKStA vor, nicht ergebnisoffen ermittelt zu haben. Auch der Verteidiger von Nathalie Benko, Michael Hohenauer, sprach von reinen Mutmaßungen. Nach den Eröffnungsplädoyers verwiesen beide Benkos auf ihre schriftlichen Stellungnahmen und beantworteten keine weiteren Fragen.

www.justiz.gv.at

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