Der ORF darf in der TVthek, seinem Online-Videoportal, in Zukunft Werbung machen. Dies ist Teil der Entscheidung der Medienbehörde KommAustria über einen Antrag des ORF auf Genehmigung zur inhaltlichen Ausweitung und zur werblichen Vermarktung der TVthek. Nicht erlaubt ist Werbung jedoch am Beginn, zur Unterbrechung oder am Ende von Nachrichtensendungen, Sendungen zur politischen Information, Kindersendungen sowie bei Livestreams.
Inhaltliche Ausweitung in vollem Umfang genehmigt
Werbung zur Unterbrechung darf nur gesendet werden, wenn diese nicht über das im Fernsehen erlaubte Maß hinausgehe. Außerdem darf der ORF die Nutzung der TVthek nicht technisch beeinträchtigen oder verhindern, wenn der Nutzer einen so genannten Ad-Blocker verwendet – ein Software-Programm also, mit dem Werbung auf dem Videoportal ausgeblendet werden kann. Werbeeinschaltungen auf den Web-Seiten der TVthek in Form von Banner-Werbung gestattete die Behörde weitestgehend.
Eine inhaltliche Ausweitung des TVthek-Angebotes genehmigt die KommAustria hingegen im vollen Umfang des ORF-Antrages, da sie darin einen wirksamen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sieht. So darf der ORF weitere Sendungen aus den Bereichen Dokumentation und Kultur, darunter auch Autorenfilme, zum Abruf anbieten und dabei neben Eigen- und Auftrags-Produktionen künftig auch Fremdproduktionen in die TVthek aufnehmen.
VÖP fürchtet negative Auswirkungen auf Onlinemarkt
Beim Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) ist man mit der Entscheidung der KommAustria naturgemäß nicht glücklich. Geschäftsführerin Corinna Drumm ist zwar froh, dass es wenigstens ein paar Einschränkungen gebe, jedoch wäre nur ein Totalverbot von Bewegtbildwerbung wirklich sinnvoll gewesen. Wie Drumm gegenüber leadersnet.at sagte, erwartet sie negative Auswirkungen auf den Onlinemarkt: "Der ORF ist durch seine Position gegenüber den Privatsendern klar im Vorteil. Wir fürchten, dass er einen erheblichen Teil der Onlineumsätze für sich verbuchen wird." Das sei im Hinblick darauf, dass der ORF bereits Rundfunkgebühren kassiere, nicht vertretbar.
Der ORF selbst wollte den Bescheid vorerst nicht kommentierten. "Wir werden uns inhaltlich erst dann zu diesem Bescheid äußern, wenn wir ihn rechtlich eingehend geprüft haben. Nach dieser Prüfung wird entschieden werden, ob wir dagegen berufen oder nicht", so Online-Direktor Thomas Prantner gegenüber leadersnet.at. Auch auf die Angriffe des VÖP wird nicht eingegangen: "Spekulative Aussagen des VÖP kommentieren wir nicht, unsere Ansprechpartner sind die Medienbehörden." (red)
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