Startschuss für Neuerungen bei SEPA
Echtzeit­überweisungen und Empfänger-Abgleich werden jetzt Pflicht

| Tobias Seifried 
| 07.10.2025

Im europäischen Zahlungsverkehr treten umfassende Änderungen in Kraft, die vor allem den Konsument:innen mehr Sicherheit und Erleichterungen bringen sollen  und das sogar kostenlos.

Ab 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum SEPA-Echtzeitüberweisungen anbieten – und zwar ohne Zusatzkosten im Vergleich zu herkömmlichen SEPA-Überweisungen. Das ist aber nicht die einzige Änderung, die ab Donnerstag im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft tritt.

Neues Sicherheitsfeature

Neu ist auch die verpflichtende Überprüfung von Empfängernamen und IBAN vor jeder SEPA-Überweisung – egal, ob klassisch oder in Echtzeit. Damit soll das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrug deutlich sinken.

Zahlende Personen erhalten künftig in Echtzeit eine Rückmeldung, ob der eingegebene Name mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in übereinstimmt. Die Anzeige erfolgt gestuft – von "stimmt überein" über "stimmt nahezu überein" bis "stimmt nicht überein".

"Der automatische Namensabgleich funktioniert wie ein Ampelsystem. Bei Grün können Sie ganz entspannt überweisen, bei Rot sollten Sie das auf keinen Fall tun", erklärt Josef Meichenitsch, Direktor der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).

EU-Verordnung schafft neue Standards

Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung über Instant Payments, die im März 2024 in Kraft trat. Ziel ist, Echtzeitüberweisungen zum europäischen Standard zu machen. Geldtransfers sollen künftig rund um die Uhr und binnen Sekunden abgewickelt werden.

Bereits seit Jänner 2025 müssen Banken Echtzeitüberweisungen empfangen können (LEADERSNET berichtete); ab 9. Oktober folgt die Pflicht zum Versand sowie zur Einführung des Name-IBAN-Abgleichs (Verification of Payee).

Mehr Sicherheit, weniger Aufwand

Für Kund:innen bleibt die Nutzung den Expert:innen zufolge einfach: Bei Übereinstimmung von Name und IBAN wird die Zahlung automatisch freigegeben. Bei Abweichungen empfiehlt das System eine Überprüfung oder Korrektur. Die OeNB rät insbesondere Unternehmen, Rechnungen mit korrekt hinterlegten Kontoinhaber:innen auszustellen und QR-Codes für Zahlungen zu nutzen.

Gebühren dürfen künftig nicht höher ausfallen als bei herkömmlichen SEPA-Überweisungen – ein weiterer Schritt hin zu mehr Fairness und Sicherheit im europäischen Zahlungsverkehr.

www.oenb.at

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