Termin für Prozessauftakt
Am 14. Oktober wird es ernst für René Benko

| Tobias Seifried 
| 13.08.2025

Der bevorstehende Prozessauftakt gegen den Signa-Gründer ist das Ergebnis einer bereits im Juli eingebrachten Anklage der WKStA wegen des Verdachts der betrügerischen Krida. Dafür muss er sich erstmals vor Gericht verantworten.

[Update: 14. August; 12:00 Uhr]. Die Justiz hat am Donnerstag den ersten Hauptverhandlungstermin im Verfahren gegen René Benko fixiert. Der 48-jährige Signa-Gründer, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, muss sich am 14. und 15. Oktober 2025 am Landesgericht Innsbruck erstmals vor Gericht verantworten. An Tag eins wird demnach von 9 bis 18 Uhr vor einem Schöffengericht im Schwurgerichtssaal verhandelt; an Tag zwei um zwei Stunden länger – bis 20 Uhr. 

Anklage der WKStA

Der Prozessauftakt ist das Ergebnis einer bereits im Juli eingebrachten Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts der betrügerischen Krida (LEADERSNET berichtete). Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte zuletzt, dass die Verhandlung in Tirols Landeshauptstadt und nicht – wie von der Verteidigung beantragt – in Wien stattfinden wird. 

Wie berichtet, wirft die WKStA Benko in ihrer Anklage vor, im Vorfeld seiner Insolvenz als Einzelunternehmer Vermögenswerte beiseitegeschafft und dadurch Gläubiger:innen benachteiligt zu haben. Konkret geht es um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für ein Anwesen in Innsbruck, die aus Sicht der Korruptionsjäger:innen wirtschaftlich nicht gerechtfertigt gewesen sei, sowie um eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige in einer Phase akuter finanzieller Schwierigkeiten. Der Gesamtschaden wird mit rund 660.000 Euro beziffert, im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.

Umfangreicher Komplex

Der Prozess ist Teil eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, in dem gegen mehr als ein Dutzend weiterer Beschuldigter und zwei Verbände ermittelt wird. Die Vorwürfe reichen von Untreue über Gläubigerbegünstigung bis zu Kreditmanipulation und Insolvenzverschleppung mit einem mutmaßlichen Gesamtschaden in dreistelliger Millionenhöhe (LEADERSNET berichtete). Die Untersuchungshaft gegen René Benko bleibt vorerst aufrecht: Der OGH entschied kürzlich, dass er bis mindestens 6. Oktober 2025 in U-Haft bleiben muss, da weiterhin Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr bestehen.

Mit der Festlegung des Prozessbeginns rückt nun der erste große öffentliche Auftritt des Unternehmers vor Gericht näher. Der Termin in Innsbruck gilt als Weichenstellung für den weiteren Verlauf der juristischen Aufarbeitung des Signa-Komplexes – und dürfte nicht nur in Wirtschaftskreisen für große Aufmerksamkeit sorgen.

www.justiz.gv.at/wksta

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