"Let's talk about money": FSM Rechtsanwälte & Paragraphinnen

| Redaktion 
| 11.12.2022

Bei dem Expert:innentalk wurde über ein "Tabuthema" gesprochen.

FSM Rechtsanwälte ist aktiver Partner der Paragraphinnen, ein Netzwerk, das sich die Förderung und Unterstützung angehender Juristinnen zum Ziel gesetzt hat. In einem gemeinsamen Talk wurden die Themen Gehaltsverhandlung, Einstiegsgehalt und Fringe Benefits beleuchtet. In erster Linie ging es darum, den Teilnehmerinnen hilfreiche Tipps und Erfahrungsberichte aus erster Hand zu geben und dadurch die Scheu zu nehmen, über Geld zu sprechen.

Empowerment

Dass Empowerment von Frauen bei der Wirtschaftskanzlei FSM Rechtsanwälte ganz oben auf der Agenda stehe, sagt die Vergaberechtsanwältin Sophie Reiter-Werzin: "Uns geht es darum, Gleichberechtigung auf allen Ebenen zu leben. Das beginnt bei flexiblen Arbeitszeiten, erstreckt sich über New-Work-Modelle bis hin zum Thema Gehalt. Berufseinsteigerinnen kann ich nur raten, sich im Vorfeld über branchenübliche Gehälter zu informieren, hier gut zu recherchieren und entsprechend selbstsicher zu verhandeln", so Reiter-Werzin.

"Never take the first offer"

Bei Gehaltsverhandlungen würden Frauen ihr Licht gern unter den Scheffel stellen: Sie würden zu wenig Geld verlangen und sich zu schnell zufrieden geben. Sich dezidiert persönliche Argumente schon im Vorfeld zu überlegen und das wichtigste Argument bis zum Ende des Gesprächs aufzuheben, sei ein guter Tipp. Auch sollte man sich beim Wechsel zwischen den Bundesländern über die dort jeweils üblichen Gehälter informieren. Und es gelte: "Never take the first offer" – immer nachverhandeln. Apropos: Der Fachverlag JUVE publiziert regelmäßig Gehaltslisten, die entsprechende Orientierung bieten.

Von der Konzipientin bis zur Eintragung als Rechtsanwältin

Antonia Beck, Konzipientin bei FSM: "Als Konzipientin sollte man bei Gehaltsverhandlungen den monatlichen Kammerbeitrag von rund 270 Euro mitbedenken und dezidiert nachfragen, ob dieser im Gehalt inkludiert ist oder nicht. Im ersten Jahr als Rechtsanwältin kann man übrigens einen Antrag auf Herabsetzung der Kammerbeiträge stellen. Ebenso wichtig: Ausbildungsveranstaltungen müssen während der Ausbildungszeit bezahlt werden, das ist keine freiwillige Leistung der Kanzlei, auch wenn es manchmal anders dargestellt wird."

Schirin Pohlodek, CFO Paragraphinnen abschließend: "Frauenförderung und Geld, darüber wird nicht gerne gesprochen. Wir freuen uns, dass dies bei den Paragraphinnen und unserem ersten Partner FSM nicht so ist. Wir greifen bewusst Tabuthemen auf, bringen Studentinnen, Konzipientinnen und erfahrene Juristinnen an einen Tisch und schauen so in eine gleichberechtigte Zukunft."

Eindrücke der Veranstaltung gibt es hier.

www.fsm.law

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