OLG Wien weist "Österreich"-Klage auf Presseförderung ab

| Christoph Aufreiter 
| 26.10.2022

Wolfgang Fellner kündigt nun eine Revision gegen diese Entscheidung beim Obersten Gerichtshof an.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage der Tageszeitung Österreich auf Presseförderung auch in der zweiten Instanz abgewiesen. Herausgeber Wolfgang Fellner soll nach Informationen des Standard eine Revision gegen die Entscheidung anstreben.

Gratiszeitungen von Presseförderung ausgeschlossen

Laut dem Oberlandesgericht nimmt das Presseförderungsgesetz Gratiszeitungen von der Förderung nämlich aus – das sei bei Österreich der Fall.

Das Oberlandesgericht Wien hat wegen der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung ein Rechtsmittel ("Revision") an den Obersten Gerichtshof zugelassen. Die vierwöchige Frist laufe noch.

Österreich Herausgeber Wolfgang Fellner kündigte nun an, dass seine Mediengruppe dieses Rechtsmittel nutzen werde: Begründung: Man hätte in erster Instanz gewonnen. 

Zwei unterschiedliche Entscheidungen

Das Landesgericht Wien entschied im März 2022, dass die Gratisversion Oe24 nicht Österreich zuzurechnen sei und Österreich deshalb als Kauftageszeitung Presseförderung zustehe. Bei dem Verfahren geht es nach früheren Angaben um rund eine Million Euro.

Gegen diese Entscheidung des Landesgerichts Wien hat die Finanzprokuratur des Bundes beim Oberlandesgericht Wien Einspruch erhoben. Diese zweite Instanz entschied nun anders als die erste und wies die Klage der Mediengruppe Österreich auf.

www.oe24.at

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