Post-Generaldirektor geht mit der Datenschutzbehörde hart ins Gericht

In "Compliance Praxis" spricht Georg Pölzl über Corporate Governance im staatsnahen Sektor und eine "absurde" Datenschutzstrafe. 

Die Behörde hatte 2019 über die Österreichische Post AG eine Strafe von 18 Millionen Euro verhängt, da diese ohne Zustimmung der Betroffenen politische Affinitäten erhoben und an Parteien weiterverkauft habe. Die Geldbuße hatte zu massiver Kritik am teilstaatlichen Logistikunternehmen geführt. Aufgrund von Formalfehlern hob das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) die Geldbuße am 26.11.2020 auf. In einer späteren Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof (OGH, 6Ob127/20z, vom 18.2.2021) fest, dass es sich auch bei statistischen Umfeld-Daten um personenbezogene Daten handelt, die zustimmungspflichtig sind.

In Österreichs erstem Compliance-Magazin, Compliance Praxis (Verlag LexisNexis), geht Post-Generaldirektor Georg Pölzl mit der Datenschutzbehörde (DSB) hart ins Gericht. "Was uns wirklich geschadet hat, waren vor allem auch falsche Vorwürfe in der Öffentlichkeit. Am 7. Jänner 2019 hat die Kronenzeitung mit dem Titel 'Wie die Post uns alle ausspioniert' aufgemacht. Das ist Unsinn. […] Dass wir persönliche Daten erhoben und dann verkauft hätten, war nie der Fall, wurde aber vielerorts behauptet, bis hin zu gutachterlichen Aussagen von Universitätsprofessoren und dem Boulevard", so Pölzl.

Strafe in absurder Höhe

Im konkreten Fall sei legitimes Adressmaterial mit Umfeld-Daten wie dem Wohnort verbunden und daraus eine gewisse politische Affinität abgeleitet worden – eine Praxis, die bis vor Kurzem von der Gewerbeordnung rechtlich gedeckt war. Vor dem Hintergrund einer durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veränderten, noch nicht ausjudizierten Gesetzeslage kritisiert Pölzl die Höhe der Strafe und die Weigerung der Datenschutzbehörde, Unternehmen im Vorfeld zu beraten: "Ich finde die Strafe absurd in ihrer Höhe und ich finde, sie widerspricht dem im Gesetz normierten Grundsatz 'Beraten vor Strafen'. Wir wurden in keiner Weise beraten. Jeder Versuch, Standpunkte der DSB einzuholen, wurde und wird auch jetzt noch verweigert. Das heißt, es wurde ohne vorherige Beratung gleich eine Rekordstrafe ausgesprochen, die auch im Weltvergleich rekordverdächtig ist – für ein Vergehen, das auf einem Verhalten auf Basis von widersprüchlichen Gesetzesmaterien beruht: der seit langem bestehenden Gewerbeordnung versus der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung."

Im Interview geht der Post-CEO außerdem auf Postenbesetzungen in der staatsnahen Wirtschaft, die Auswirkungen von Corona auf Geschäft und Personalentwicklung sowie die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele der Post ein.

Themenspecial: Ethik in der Wertschöpfungskette

Experten zeigen in der aktuellen Ausgabe des Magazins auf, welche gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich geplant sind, welche neuen Initiativen es zum "Public Value" von Unternehmen gibt und wie Geschäftspartner in "schwierigen Ländern" davon überzeugt werden können, tatsächlich sozial- und umweltverträglich zu wirtschaften. Weitere Themen sind ein Leitfaden zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die noch 2021 in nationales Recht überführt werden muss, sowie Krisenkommunikation im Compliance-Ernstfall oder die neue Schulungsmethode "Compliance Escape Room".

Das gesamte Interview mit Post-Generaldirektor Georg Pölzl ist bis Montag, 14.6.2021, kostenlos unter www.compliance-praxis.at abrufbar. Danach ist es nur für Premium-Mitglieder verfügbar. (jw)

www.lexisnexis.at

leadersnet.TV