Vorarlberg öffnet Gastro

Lokale dürfen auch Innenräume offen halten, Veranstaltungen können wieder stattfinden – Zutritt nur mit negativem Corona-Test.

Österreichs westlichstes Bundesland macht den ersten Schritt: Ab 15. März darf die Gastronomie in Vorarlberg sowohl indoor als auch outdoor öffnen. Zutritt erhalten die Gäste jedoch nur mit einem gültigen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist. Darüber hinaus müssen sie sich registrieren lassen.

Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen bzw. mehr Personen, wenn diese im gleichen Haushalt wohnen. Aufgrund der weiterhin geltenden Ausgangsbeschränkungen bleibt die Sperrstunde vorerst bei 20 Uhr. 

Events mit bis zu 100 Personen

Neben der Öffnung der Gastronomie gibt es auch Neuigkeiten im Eventbereich: Veranstaltungen sind in Vorarlberg ebenfalls ab 15. März owohl indoor als auch outdoor wieder erlaubt. Die maximale Personenanzahl beträgt 100 oder 50 Prozent des Fassungsvermögens des Veranstaltungsraumes. Im Gegensatz zur Gastronomie gelten auch die neuen Selbsttests als Zugangstests, während ebenfalls eine Registrierungspflicht gilt. Hochzeitsfeiern sind explizit nicht erlaubt.

Die Events können nur über die Bühne gehen, wenn jeder Gast einen zugewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Sitzplatz erhält. Am Sitzplatz muss eine FFP2-Maske getragen werden. Auch hier ist die Sperrstunde für 20 Uhr angesetzt. Das hat Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstagabend in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz verlautbart.

Laut Wallner handele es sich um einen Versucht, "bei steigenden Zahlen einen Öffnungsschritt zu setzen und nicht von einem Lockdown in den nächsten zu stolpern". Dazu brauche es jedoch die Mithilfe der Bevölkerung. Wenn die "Entwicklung aus den Fugen" gerate, müsste die Öffnung überdacht werden. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 76 hat Vorarlberg derzeit den besten Wert in Österreich.

"Go" für Nachwuchssport und Selbsthilfegruppen

Neben der Gastro und den Events gibt es auch Lockerungen in anderen Bereich: So dürfen sich ab de 15. März auch Selbsthilfegruppen wieder treffen. Es gilt eine FFP2-Masken-Pflicht und Mindestabstände müssen eingehalten werden. Auch Nachwuchssport kann ab kommenden Montag wieder stattfinden. Keine Öffnung gibt es hingegen für den Amateursport. (as)

www.vorarlberg.at

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