Markenstreit: Iglo verliert den Kampf um den "Käpt'n"

| 03.12.2020

Konkurrent Appel Feinkost darf auch mit "älterem Herren mit Bart und Mütze" werben. "Es ist kein Seemann, sondern ein gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler."

Darf ein Konkurrent auch mit einem Mann mit Mütze werben? An dieser Frage ist Iglo ist vor dem Landgericht München mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Appel Feinkost verkauft ebenso wie Iglo tiefgekühlte Fischprodukte.

Argumentiert hat der Tieflkühlriese damit, dass die Verbraucher beide Werbefiguren verwechseln könnten und nicht wie man im ersten Moment glauben könnte mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Werbung sei irreführend, Iglo sieht einen Fall von unlauterem Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut dem Urteil habe Appel Feinkost Käpt’n Iglo nicht kopiert, auch wenn es sich bei beiden Werbefiguren um ältere Herren mit Bart handle, die beide Mützen tragen. Die Richter wiesen auf die Unterschiede hin: Die Mützen sind unterschiedlich – in einem Fall eine Kapitänsmütze, im anderen eine Elblotsenmütze. Die Appel-Figur sei demnach kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler".

Außergerichtliche Einigung ist gescheitert

Zuerst wurde eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Iglo konnte die von Appel Feinkost vertretene Position, "dass es sich nicht um eine Nachahmung unter Ausnutzung der Bekanntheit und des Markterfolgs der Werbefigur und -konzeption des Käpt'n Iglo handelt, allerdings nicht nachvollziehen. (jw)

www.iglo.com

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