Austrian Power Grid (APG) hat zum Schutz aller Mitarbeiter die Baustellentätigkeit mit 16. März unterbrochen. Die Vereinbarung der Sozialpartner (Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19) sowie eine intensive Planung möglicher Baustellentätigkeit unter den Maßgaben dieser Vereinbarung schaffen nun die Basis für eine schrittweise Wiederaufnahme der Bauprojekte.
Zu den aktuellen Bauprojekten zählen: die Errichtung, die Adaptierung sowie der Umbau von Umspannwerken, Leitungsneubauten, die Sanierung bestehender Leitungen sowie Korrosionsschutzmaßnahmen. "All das sind dringend notwendige Arbeiten. Wir müssen sie durchführen, damit die Stromversorgung auch künftig gesichert ist und Österreich die Ziele der Energiewende erreichen kann. Wir sehen diese Wiederaufnahme der Bautätigkeit als wichtigen Impuls für die heimische Wirtschaft", so Christoph Schuh, Unternehmenssprecher der APG. 2020 umfasst das Investitionsvolumen der APG rund 350 Millionen Euro von insgesamt 2,9 Milliarden Euro die für die kommenden zehn Jahre für den Netzaus- und Umbau vorgesehen sind.
Die Lebensader der heimischen Wirtschaft
"Unser Stromnetz ist die Lebensader der heimischen Wirtschaft. Mit unseren Projekten tragen wir wesentlich dazu bei, dass diese wieder in Gang kommt. Deswegen ist es notwendig, dass wir einen Großteil unseres Baustellenbetriebs geordnet hochfahren und dabei insbesondere die Handlungsanleitung der Sozialpartner sowie höchste Standards im Bereich der Hygiene, Desinfektion und Abstandshaltung berücksichtigen", sagt Christoph Schuh.
Das aktuelle Investitions- und Ausbauprogramm umfasst rund 50 Baustellen. "Wir haben in den vergangenen Tagen jedes Projekt einzeln evaluiert und geprüft. Das war ein sehr komplexer Prozess, aber jetzt sind wir – auch nach Rücksprache mit den einzelnen Baufirmen – soweit, dass wir einen Großteil der Bauaktivitäten unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wiederaufnehmen können. Die Sicherheit der Mitarbeiter ist auf allen Baustellen Richtschnur unserer Entscheidungen", so Schuh.
Neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
Bei wiederaufzunehmenden Bauprojekten muss als Rahmenbedingung die "Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19" vom 26. März 2020 sichergestellt sein. Dazu zählen u.a. ausreichend Möglichkeiten für Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, das ausreichende Vorhandensein von Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Die Einhaltung dieser wird laufend strengstens kontrolliert. (red)
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