Wettbewerbswidrige Bestpreisklauseln
Vom Urteil gegen Booking.com könnten auch heimische Hotels profitieren

| Larissa Bilovits 
| 17.12.2025

Ein deutsches Gericht hat die Buchungsplattform wegen wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz verurteilt. Nun wittert die Österreichische Hotelvereinigung Morgenluft.

Nach jahrelangen Verwendungen wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln hat das Landgericht Berlin die bekannte Online-Buchungsplattform Booking.com nun zu einem Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Grund dafür sei, so das Gericht, ein klarer Verstoß gegen EU-Kartellrecht. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) bezeichnet es in einer entsprechenden Aussendung dennoch bereits jetzt als "wegweisend", da nun "endgültig klargestellt" sei, "dass Paritätsklauseln kein legitimes Wettbewerbsinstrument sind".

"Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf weiß, was Hotels seit Jahren erleben: Bestpreisklauseln haben den Wettbewerb verzerrt und Betriebe finanziell geschädigt", hält ÖHV-Präsident Walter Veit fest, und weiter: "Booking.com ist mit dem Versuch gescheitert, dieses System rechtlich zu rechtfertigen."

"Rechtliche Blaupause" für Hotels in ganz Europa

Zudem betont die ÖHV die "erhebliche Bedeutung" des Berliner Urteils für die europaweite Sammelklage von mehr als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam – das Verfahren der deutschen Hotels bezeichne man dafür als "rechtliche Blaupause". 

"Dieses Urteil gibt der Sammelklage massiven Rückenwind. Wer seine Marktmacht missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den Schaden geradestehen – auch rückwirkend", so Veit, und hebt hervor: "Das ist ein wichtiges Signal für Hotels in ganz Europa, ihre Rechte konsequent einzufordern."

www.oehv.at

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