Einrichtungskonzern Lutz verärgert mit „irreführender“ Werbung

Unmoralisches Angebot oder gewitzte Kampagne?

Der Möbelriese Lutz steht im Kreuzfeuer kleiner und mittelständischer Händler: Geklagt wird wegen unlauteren Wettbewerbs, der Schutzverband sieht allerdings keine Irreführung der Kunden. Schon vor einem Jahr verärgerte der Möbelkonzern mit dem Slogan "Schwarzeinkauf", der Konsumenten beim Warenkauf  die Ersparnis der gesamten Mehrwertsteuer versprach. Nach lautstarken Beschwerden der Konkurrenz befand der Schutzverband die Werbung für unzulässig. Lutz stellte diese zwar ein, schaltete sie aber im Februar 2017 unter etwas geänderten Vorzeichen wieder neu.

"Was Lutz hier macht, verzerrt den Markt. Das ist ein unmoralisches Angebot", klagt Hubert Kastinger, Bundesgremialobmann des Einrichtungsfachhandels, laut Standard. Denn diese Botschaft suggeriere beim Kunden eine Art „Sonderdeal“ mit der Finanz, den kleine Unternehmen nur mit rechtlichen Folgen offerieren könnten. Hannes Seidelberger, Chef des Schutzverbandes, lässt die Möbelkette allerdings gewähren. Ein gewisses Maß an Übertreibung sei durchaus tolerierbar, bemerkt er gegenüber Standard. (jr)


www.xxxlutz.at

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