Das ändert sich an der Kassa
Lebensmittelhandel bereitet sich auf neue Mehrwertsteuer vor

| Redaktion 
| 24.06.2026

Mit 1. Juli tritt die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft. Der österreichische Lebensmittelhandel hat rund sechs Millionen Euro in die Umsetzung investiert. Gleichzeitig sorgen die Vorgaben für teils überraschende Unterschiede bei ähnlichen Produkten.

In wenigen Tagen ist es soweit. Dann tritt eine der größten steuerlichen Umstellungen im österreichischen Lebensmittelhandel der vergangenen Jahre in Kraft. Ab 1. Juli gilt für ausgewählte Grundnahrungsmittel ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent statt bisher zehn Prozent. Nach Angaben des Handelsverbands wurden in den vergangenen Monaten österreichweit Kassensysteme, Warenwirtschaft, Preisauszeichnungen und Abrechnungssysteme angepasst. Die Branche habe dafür insgesamt rund sechs Millionen Euro investiert.

"Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Tausende Produkte betroffen

Die Umstellung betrifft mehrere Tausend Artikel im Lebensmitteleinzelhandel. Welche Produkte von der Steuersenkung profitieren, wurde gesetzlich festgelegt und orientiert sich an zollrechtlichen Produktklassifikationen. Zu den begünstigten Waren zählen unter anderem frische Milch, Butter, Eier, Brot, Reis, Weizenmehl, ungekochte Teigwaren, Speisesalz sowie zahlreiche Obst- und Gemüsesorten. Der Handel betont dabei, dass die Zuordnung nicht durch die Unternehmen erfolgt, sondern durch die gesetzlichen Vorgaben definiert wird.

Überraschende Unterschiede im Regal

Gerade diese steuerrechtlichen Definitionen könnten laut Handelsverband bei Konsument:innen für Verwunderung sorgen. Denn ähnliche Produkte werden teilweise unterschiedlich behandelt. So fällt etwa klassisches Brot unter den reduzierten Steuersatz, während bestimmte Gebäcksorten wie Croissants oder Brioche weiterhin mit zehn Prozent besteuert werden können. Auch bei Milchprodukten gibt es Unterschiede: Naturjoghurt profitiert von der Senkung, Fruchtjoghurt hingegen nicht zwingend. ,Weitere Beispiele betreffen Skyr, der je nach Herstellungsweise unterschiedlich eingestuft werden kann, oder Butter und Joghurtbutter, für die künftig unterschiedliche Steuersätze gelten.

Auch die Verkaufsform spielt eine Rolle. Eine einzelne Semmel fällt unter den reduzierten Satz, eine belegte Wurstsemmel hingegen nicht. Ähnliche Unterschiede gibt es beim Verzehr vor Ort oder bei Produkten zum Mitnehmen.

Handel verweist auf Gesetzgeber

Der Handelsverband sieht die Verantwortung für diese Abgrenzungen beim Gesetzgeber. Grundlage ist eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes, die im Mai vom Nationalrat beschlossen wurde. "Die Abgrenzungen im Steuerrecht sind sehr komplex. Das ist nicht die Entscheidung des Handels, wir folgen hier ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben", sagt Will.

Nach Angaben der Branche wurden seit Bekanntwerden der Pläne zahlreiche Detailfragen mit dem Finanzministerium abgestimmt. Trotz der vergleichsweise kurzen Vorbereitungszeit rechnet der Handel mit einer weitgehend reibungslosen Umsetzung. Für die Konsument:innen bedeutet die Änderung ab 1. Juli niedrigere Preise bei zahlreichen Grundnahrungsmitteln. Gleichzeitig dürfte die neue Regelung auch zeigen, wie komplex steuerliche Produktdefinitionen im Lebensmittelbereich tatsächlich sind.

www.handelsverband.at

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