Am Montag legten Geschäftsführer Alexander Warzilek und Christa Zöchling, Sprecherin des Senats 3, bei der Jahrespressekonferenz des Österreichischen Presserats den Jahresbericht und die Fallstatistik für das Geschäftsjahr 2025 vor. Insgesamt beschäftigten sich die Senate mit 503 Fällen, wobei in 25 Fällen Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse festgestellt wurden.
Fallzahl stieg deutlich an
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der vom Presserat behandelten Fälle deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 426 Fälle, bei denen 27 Ethikverstöße festgestellt wurden. Im Berichtsjahr 2025 wurden 503 Fälle behandelt, in vier Fällen wurden die Senate dabei eigenständig aktiv, also ohne Eingabe von außen. Warzilek verweist in diesem Zusammenhang auch auf die wachsende Bedeutung der Medien-Selbstkontrolle: "Das laufende Geschäftsjahr ist für den Presserat spannend, da die Selbstkontrolle bei der neuen Medienförderung (Anm.: LEADERSNET berichtete) eine wichtigere Rolle spielen soll und unser Trägerverein gerade eine Ausweitung der Zuständigkeit auf journalistische Online-Medien ausarbeitet."
Die Fallzahlen verteilten sich laut Presserat wie folgt auf einzelne Medien:
- Kronen Zeitung: 63 Fälle mit neun Verstößen
- oe24: 58 Fälle mit sechs Verstößen
- Heute: 51 Fälle mit vier Verstößen
- VN: zehn Fälle mit zwei Verstößen
- Tips: zwei Fälle mit einem Verstoß
- OÖN: sechs Fälle mit einem Verstoß
- News: sieben Fälle mit einem Verstoß
- Kleine Zeitung: 20 Fälle mit einem Verstoß
- Kurier: 31 Fälle mit einem Verstoß
- SN: acht Fälle ohne Verstoß
- TT: neun Fälle ohne Verstoß
- Mein Bezirk: zehn Fälle ohne Verstoß
- Die Presse: 21 Fälle ohne Verstoß
- Der Standard: 52 Fälle ohne Verstoß
Schulattentat in Graz prägte mehrere Entscheidungen
Eine zentrale Rolle in den medienethischen Entscheidungen des Jahres 2025 spielte die Berichterstattung rund um das Schulattentat in Graz. Im Fokus stand unter anderem ein Evakuierungsvideo, das Schüler:innen des BORG unmittelbar nach dem Attentat zeigte und von krone.at sowie oe24.at veröffentlicht wurde. Zwar waren die Betroffenen darin nur von hinten zu sehen, nach Ansicht des Senats konnten sie aber zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar sein.
Besonders ins Gewicht fiel, dass es sich bei den abgebildeten Personen um Minderjährige handelte, die sich nach dem Attentat in einer extrem belastenden Situation befanden. Der Senat erkannte zwar ein großes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das Schulattentat an, stellte aber fest, dass der Opferschutz in diesem Fall stärker zu gewichten gewesen wäre. Da das Video keinen wesentlichen Mehrwert für die Berichterstattung geliefert habe, wurden geringfügige Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt und Hinweise gegen die betroffenen Medien ausgesprochen.
Weitere geringfügige Verstöße gab es im Zusammenhang mit unverpixelt gezeigten trauernden Schüler:innen. Zugleich hielt der Presserat fest, dass Bilder von Trauernden bei der offiziellen Trauerfeier am Grazer Hauptplatz unverpixelt gezeigt werden durften. Auch die Veröffentlichung von Bildern des Wohnhauses des Täters wurde nicht als Ethikverstoß bewertet, da es sich dabei um einen Tatort mit Polizeieinsatz handelte.
Weitere Verstöße betrafen Intimsphäre, Transparenz und Opferschutz
Neben der Graz-Berichterstattung beschäftigte sich der Presserat mit mehreren weiteren Fällen, in denen Persönlichkeitsschutz, Transparenz und die Darstellung von Gewaltopfern im Mittelpunkt standen. Als schwerwiegende Intimsphärenverletzung bewertete der Senat 3 einen Fall aus Vorarlberg, bei dem die Zeitung Neue am Sonntag eine Frau, die anonym ein Kind geboren hatte, online mit Vor- und Nachnamen taggte. Dadurch sei ihre Identität öffentlich gemacht und ihre Intimsphäre gravierend verletzt worden. Die spätere Entschuldigung des Mediums änderte laut Senat nichts an der Entscheidung.
Ein weiterer Fall betraf ein angebliches Kurier-Interview mit Clint Eastwood. Der Senat hielt fest, dass hier Aussagen aus mehreren früheren Interviews zu einem neuen Interview zusammengesetzt worden seien, ohne dies gegenüber den Leser:innen transparent zu machen. Das Publikum sei dadurch in die Irre geführt worden. Zugleich begrüßte der Presserat, dass der Kurier nach Bekanntwerden der Vorwürfe rasch reagiert und Konsequenzen gezogen habe.
Auch die Darstellung von Gewalt- und Missbrauchsopfern wurde beanstandet. Auf vol.at sah der Presserat eine eklatante Persönlichkeitsverletzung, weil sich das Medium mit der Bebilderung eines Beitrags über eine mutmaßlich brutal attackierte Influencerin nach Ansicht des Senats über das Leid der Frau lustig machte und die Gewalt verharmloste. Einen weiteren Ethikverstoß stellte der Presserat bei einem krone.at-Artikel über sexuellen Missbrauch fest. Die Formulierung, beim Täter seien "Frühlingsgefühle" erwacht, wertete der Senat als grob verharmlosend gegenüber dem Opfer.
www.presserat.at
Kommentar veröffentlichen