Die Bundesregierung hat am Donnerstag den lange erwarteten Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgestellt. Im Rahmen eines Pressegesprächs im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) in Wien wurden die zentralen Inhalte und Zielsetzungen der Regierungsvorlage präsentiert (siehe auch Video unten). Für den Beschluss im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Prinzip eines "One-Stop-Shops"
Für die Regierung gilt das EABG als zentraler Baustein der Energiewende und soll Genehmigungsverfahren für Energieanlagen grundlegend beschleunigen, Bürokratie abbauen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien, der Netzinfrastruktur sowie von Speichern vorantreiben. Kernstück ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem Prinzip eines "One-Stop-Shops", bei dem künftig eine Behörde, ein Verfahren und ein Bescheid vorgesehen sind. Ergänzend sind vereinfachte Verfahren für kleinere Projekte sowie die rechtliche Verankerung eines "überragenden öffentlichen Interesses" für zentrale Energieinfrastruktur vorgesehen.
Zudem wurde im Rahmen der Pressekonferenz betont, dass Stellungnahmen aus der Begutachtungsphase in den Entwurf eingearbeitet wurden, um die Praxistauglichkeit zu erhöhen und mehr Planungssicherheit für Projektwerber:innen, Behörden und Gemeinden zu schaffen. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit zu stärken, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren und langfristig leistbare Energiepreise zu sichern.
Schritt in die Unabhängigkeit
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) erklärte, mit dem Gesetz gehe man "den nächsten Schritt", um Österreich unabhängiger von Energieimporten zu machen und mehr heimische erneuerbare Energie ins System zu bringen. Voraussetzung dafür sei eine Beschleunigung von Verfahren und der Abbau bürokratischer Hürden. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) betonte, Energiepolitik sei zunehmend auch Sicherheits- und Standortpolitik – das EABG solle mit schnelleren Verfahren und klaren Zuständigkeiten einen "Turbo für die Energiewende" zünden. Auch Staatssekretärin Michaela Schmidt (SPÖ) verwies auf die angestrebte Stärkung der Versorgungssicherheit und Preisstabilität durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien.
Von den Energiesprecher:innen von SPÖ und NEOS wurde das Gesetz ebenfalls als zentraler Schritt gewertet. Karin Doppelbauer (NEOS) sprach von einem "Beschleuniger in der Energiewende", der insbesondere durch klare Fristen, vereinfachte Verfahren und verbindlichere Vorgaben für die Bundesländer geprägt sei. Alois Schroll (SPÖ) verwies auf das Ziel, bis 2030 zusätzliche 27 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, um Unabhängigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu stärken.
Reaktionen aus der Wirtschaft/Energiebranche
Zentrale Wirtschafts- und Branchenvertreter:innen bewerten den Gesetzesentwurf überwiegend positiv, sehen jedoch punktuellen Nachbesserungsbedarf. Die Industriellenvereinigung spricht von einem wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Generalsekretär Christoph Neumayer bezeichnete insbesondere das Prinzip "eine Behörde, ein Verfahren, eine Entscheidung" als "richtigen Ansatz", um Projekte der Energiewende rascher umzusetzen. Jahrelange Verfahren würden den Standort belasten, so Neumayer. Gleichzeitig wird betont, dass das volle Potenzial zur Verfahrensstraffung ausgeschöpft und weitere Verbesserungen – etwa im Zusammenspiel mit einer Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP) – notwendig seien. Auch die Interessenvertretung Oesterreichs Energie sieht im EABG ein "wichtiges Signal" für mehr Tempo beim Ausbau der Energieversorgung. Generalsekretärin Barbara Schmidt erklärte, die Bundesregierung habe erkannt, dass langwierige Verfahren den Ausbau blockieren. Entscheidend sei nun, so Schmidt, dass die Maßnahmen in der Praxis tatsächlich zu schnelleren Verfahren führen.
Weitere Stimmen aus der Wirtschaft schlagen in eine ähnliche Kerbe. Jochen Danninger von der Wirtschaftskammer Österreich bezeichnete das EABG als "wichtigen Schritt für Planbarkeit und Rechtssicherheit" und als "Gebot der Stunde" zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Maßnahmen wie Verfahrenskonzentration und Genehmigungsvereinfachungen würden wesentlich zur Beschleunigung beitragen, wenngleich ein technologieoffener Ansatz – etwa im Hinblick auf die Wasserkraft – eingefordert wird. Auch die Austrian Power Grid (APG) begrüßt die Vorlage. Vorstandssprecher Gerhard Christiner erklärte, das Gesetz sei "eine notwendige Voraussetzung", um Infrastrukturprojekte fristgerecht umzusetzen, und verwies auf die zentrale Bedeutung eines beschleunigten Netzausbaus für Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Ergänzend seien jedoch weitere Maßnahmen wie eine bessere Ausstattung der Behörden erforderlich.
Kritischer äußert sich die Branche der erneuerbaren Energie selbst. Florian Maringer von der IG Windkraft sieht zwar "organisatorische Verbesserungen", die "in die richtige Richtung" gingen, betont jedoch, dass zentrale strukturelle Fragen ungelöst blieben. Insbesondere fehle es an ausreichend verbindlichen Flächenausweisungen und ambitionierten Ausbauzielen, wodurch ein Großteil der Beschleunigungseffekte verpuffen könnte. Der entscheidende Hebel liege weiterhin in einer Reform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, da ein Großteil der Windkraftprojekte UVP-pflichtig sei.
Opposition übt Kritik
Aus der Opposition kam am Donnerstag deutliche Kritik. Lukas Hammer (Grüne) spricht von einer "verpassten Chance" und sieht weder ausreichende Verbindlichkeit noch die notwendige Ambition. So seien die angekündigten Ausbauziele unzureichend und würden keinen tatsächlichen "Erneuerbaren-Turbo" auslösen. Der Entwurf bleibe hinter den eigenen Ankündigungen der Bundesregierung zurück. Grundsätzliche Ablehnung kommt von Manfred Haimbuchner (FPÖ), der einen Eingriff in Länderkompetenzen ortet und das Gesetz vor dem Hintergrund des föderalen Systems kritisch bewertet. Er argumentiert, der Entwurf schränke Mitwirkungsrechte von Ländern, Gemeinden und Bevölkerung ein und sei daher abzulehnen.
Zweidrittelmehrheit erforderlich
Da für den Beschluss im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, muss die Regierung mindestens eine der beiden Oppositionsparteien vom EABG-Entwurf überzeugen. Hattmannsdorfer wünscht sich, dass sowohl Grüne als auch Freiheitliche zustimmen, weil man für die Energiewende und die Unabhängigkeit Österreichs an einem Strang ziehen müsse. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte es dafür aber noch viel Überzeugungsarbeit brauchen.
www.bmwet.gv.at
Kommentar veröffentlichen