Scheich legt Rechtsmittel ein
Streit um Verkauf des Wiener Grand Hotels eskaliert

Eigentümer Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber bekämpft die gerichtliche Genehmigung nun rechtlich und spricht von gravierenden Mängeln im Verfahren. Damit spitzt sich der Zwist um Wiens ältestes Fünf-Sterne-Hotel zu.

Der Verkauf des traditionsreichen Grand Hotel Wien sorgt für weiteren juristischen Zündstoff. Nur wenige Tage nach der gerichtlichen Genehmigung des Eigentümerwechsels (LEADERSNET berichtete) kündigt der bisherige Besitzer Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber an, gegen den Verkauf sämtliche verfügbaren Rechtsmittel einzulegen. Er hält die Entscheidung für wirtschaftlich nachteilig, rechtlich mangelhaft und potenziell rufschädigend für den Tourismusstandort Wien.

Wie berichtet, war der Verkauf des Fünf-Sterne-Hotels im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Eigentümerholding EWH AG gerichtlich genehmigt worden. Ziel des Verfahrens war es, eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sicherzustellen. Der Zuschlag ging an einen neuen Eigentümer, hinter dem eine spanische Hotelgruppe steht.

Scheich ortet wirtschaftliche und rechtliche Mängel

Al Jaber, der das Grand Hotel Wien seit mehr als 20 Jahren besitzt, argumentiert, dass es keinen wirtschaftlichen Zwang für einen kurzfristigen Verkauf gegeben habe. Zwar sei es auf Holding-Ebene zu technischen Refinanzierungsproblemen gekommen, der operative Hotelbetrieb selbst habe jedoch eine hohe Auslastung und stabilen Cashflow aufgewiesen. Nach seinen Angaben hätte ein von ihm vorgelegtes Sanierungskonzept eine vollständige Befriedigung der Gläubiger vorgesehen.

Zudem zweifelt Al Jaber die rechtliche Grundlage der Verkaufsfreigabe an. Seiner Ansicht nach seien die Voraussetzungen der Insolvenzordnung, wonach ein Verkauf zweckmäßig und wirtschaftlich angemessen sein müsse, nicht erfüllt. Durch das rasche Vorgehen seien alternative Sanierungs- und Refinanzierungsoptionen nicht ausreichend geprüft worden.

Kritik an Bewertung und Verkaufsprozess

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Bewertung des Hotels. Diese habe sich im Wesentlichen auf den Immobilienwert gestützt und den Wert des laufenden Hotelbetriebs – inklusive Marke, Inventar und bestehender Buchungen – nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem sei kein auf Hotelbewertungen spezialisierter Gutachter herangezogen worden. Unabhängige Bewertungen würden laut Al Jaber deutlich höhere Werte ausweisen.

Auch der Ablauf des Verkaufsverfahrens steht in der Kritik. Der Prozess sei mit hoher Geschwindigkeit und teilweise während urlaubsintensiver Zeiträume vorangetrieben worden. Angesichts positiver Betriebsergebnisse – insbesondere im Wintergeschäft – sieht Al Jaber keinen ökonomischen Grund für dieses Tempo. Darüber hinaus verweist er auf zuvor geführte Gespräche über eine umfassende Refinanzierung, die seiner Darstellung nach eine Alternative zum Verkauf dargestellt hätten.

Gegenseite verweist auf gerichtliche Genehmigung

Aus Sicht der Insolvenzverwalterin und des Gerichts war der Verkauf hingegen ein notwendiger und zulässiger Schritt im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Mit der gerichtlichen Genehmigung wurde bestätigt, dass der Verkauf im Interesse der Gläubiger liegt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der neue Eigentümer hat angekündigt, das Hotel weiterzuführen; Details zur künftigen Positionierung wurden bislang nicht öffentlich gemacht.

Weitere rechtliche Schritte angekündigt

Al Jaber betont, er habe Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat und werde eine umfassende rechtliche Überprüfung anstreben. Sollte er mit seinen Beschwerden auf nationaler Ebene keinen Erfolg haben, schließt er auch den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht aus.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass der Verkauf des Wiener Grand Hotels zwar formell genehmigt ist, juristisch jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine längere Auseinandersetzung zeichnet sich ab.

www.grandhotelwien.com

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