Energydrink-Hersteller unter der Lupe
EU leitet Kartellverfahren gegen Red Bull ein

| Redaktion 
| 13.11.2025

Nach großangelegten Hausdurchsuchungen 2023 stehen neue Vorwürfe im Raum. Brüssel untersucht, ob der Energydrink-Hersteller seine Marktstellung genutzt haben könnte, um den Wettbewerb im Einzelhandel zu beeinflussen und Konkurrenten zu benachteiligen.

Bereits im März 2023 hatten Ermittler:innen der EU-Kommission Geschäftsräume von Red Bull an mehreren Standorten durchsucht (LEADERSNET berichtete). Diese Hausdurchsuchungen, bei der auch die heimische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) involviert war, hatten dann auch ein gerichtliches Nachspiel. Der Konzern klagte nämlich seinerseits die Kartellwächter:innen und wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen (LEADERSNET berichtete), doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt (LEADERSNET berichtete). Nun nimmt die EU-Kommission Red Bull erneut unter die Lupe und leitet ein Kartellverfahren ein. 

Verdacht auf systematische Beeinflussung des Handels

Laut EU-Kommission liegen Hinweise vor, dass Red Bull in verschiedenen europäischen Ländern eine Strategie verfolgt haben könnte, um den Absatz von Konkurrenzprodukten im Handel zu erschweren. Supermärkte und Tankstellen sollen demnach finanzielle und nicht-finanzielle Vorteile erhalten haben, wenn sie Energydrinks anderer Anbieter weniger prominent platzierten oder deren Verkauf einschränkten.

Diese mutmaßlichen Maßnahmen sollen vor allem auf Märkte mit Energydrink-Dosen über 250 Millilitern abgezielt haben – also jenem Segment, in dem Red Bull mit seinem wichtigsten globalen Mitbewerber Monster Energy konkurriert.

Die Wettbewerbshüter:innen gehen davon aus, dass entsprechende Praktiken zumindest in den Niederlanden angewendet wurden. Dort soll Red Bull versucht haben, die Sichtbarkeit oder Verfügbarkeit anderer Marken deutlich zu reduzieren. Dies könnte – sofern sich die Vorwürfe bestätigen – als unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs gewertet werden.

Einflussnahme durch Category-Management

Ein weiterer zentraler Punkt der Untersuchung betrifft laut Medienberichten die Rolle von Red Bull als sogenannter Category Manager. Im Rahmen solcher Vereinbarungen übertragen Handelsunternehmen einem Hersteller die Verantwortung für die Organisation einer gesamten Produktkategorie.

Der EU-Kommission zufolge könnte Red Bull diese Funktion genutzt haben, um direkten Einfluss auf das Sortiment zu nehmen – einschließlich der Platzierung und Bewerbung von Konkurrenzprodukten. In besonders kritischen Fällen sollen Wettbewerber sogar aus dem Angebot gedrängt worden sein.

Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission erstmals überhaupt den potenziellen Missbrauch einer Category-Management-Position untersucht.

Noch keine Vorentscheidung

Die Kommission betont, dass die Einleitung des Verfahrens keine Aussage über dessen Ausgang trifft. Sollte sich der Verdacht jedoch bestätigen, könnte Red Bull gegen das europäische Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verstoßen haben – ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

www.redbull.com

www.commission.europa.eu

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