Künstliche Intelligenz (KI) hat längst Einzug in sämtliche Branchen gehalten – so auch in die Filmbranche. Wie tief der technologische Wandel hier in kreative Prozesse, Produktionsstrukturen sowie Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte bereits eingreift, thematisierte jüngst das exklusive Hintergrundgespräch "Die Filmbranche am Wendepunkt – generative KI als Konkurrentin?", zu dem die Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS) gemeinsam mit der Initiative Urheberrecht Österreich (IU_AT) am 6. November 2025 in Wien geladen hatte.
Mensch oder Maschine?
Mit der ersten vollständig KI-generierten Schauspielerin Tilly Norwood hat die international hitzige Debatte um Künstliche Intelligenz in der Filmbranche jüngst erneut Fahrt aufgenommen. "KI verändert nicht nur, wie Filme gemacht werden – sie verändert, wie wir über Kreativität, Rechte und Identität nachdenken", statuierte Schauspieler Stefano Bernardin im Rahmen des Gesprächs. "Wenn Maschinen in der Lage sind, Gesichter, Stimmen und Emotionen nachzubilden, müssen wir uns fragen, was menschliche Kreativität in Zukunft bedeutet – und wie sie geschützt bleibt. Technologie darf Kunst nicht verdrängen, sondern muss sie stärken."
Dem stimmte auch Schauspielerin Julia Cencig zu und erklärte: "KI darf nicht zur Entwertung menschlicher Arbeit führen. Schauspiel lebt von Präsenz, Emotion und Verantwortung – Dinge, die keine Maschine reproduzieren kann. Wir müssen verhindern, dass kreative Arbeit zu reinen Datenpunkten wird. Wer entscheidet künftig, wann ein digitales Abbild eine echte Person ersetzt – und zu welchen Bedingungen?"
Rechtliche und finanzielle Fragen offen
Ebenfalls ein zentraler Punkt der Diskussion ist die Frage nach der Vergütung künstlerischer Werke und Leistungen in einer zunehmend automatisierten Filmwirtschaft. VdFS-Geschäftsführer Gernot Schödl forderte, bestehende Strukturen an die neue Realität anzupassen: "Wir brauchen klare Regeln für Transparenz sowie angemessene und verhältnismäßige Vergütungen – sowohl für das Training von KI-Modellen als auch die Nutzung ihrer Ergebnisse. Wer mit kreativen Werken und Leistungen trainiert und dem Output Wertschöpfung generiert, muss diese Nutzung offenlegen und fair abgelten. Nur so bleibt kreative Arbeit auch im digitalen Zeitalter eine eigenständige und respektierte Leistung."
Immerhin bedrohe eine unklare rechtliche Lage auch Existenzen: "Wir erleben gerade, wie ein technologischer Paradigmenwechsel direkt ins Herz unseres Berufsalltags eingreift", sagte Schauspieler Gregor Seberg. "Wenn KI Drehbücher schreibt, Stimmen klont oder Figuren synthetisiert, betrifft das nicht nur kreative Entscheidungen, sondern reale Existenzen. Wir dürfen diesen Wandel nicht einfach geschehen lassen, sondern müssen ihn gestalten."
Dabei gelte es sich aber ebenso, um Persönlichkeitsrechte Gedanken zu machen, appellierte Schauspielerin Kristina Sprenger: "Das ist nicht nur ein Branchenthema – es geht um Grundfragen unserer digitalen Zukunft. Wenn unsere Gesichter, Stimmen oder Performances ohne Zustimmung vervielfältigt werden können, verlieren wir die Kontrolle über unsere Identität. Wir brauchen Gesetze, die Persönlichkeitsrechte in die digitale Gegenwart holen und schützen, was uns als Menschen ausmacht."
Eine entsprechende Regulierung würde auch der Kunst an sich zugutekommen, ist sich Regisseur Michael Kreihsl sicher, und warnte vor einer kulturellen Verarmung durch algorithmische Selektion: "Wenn KI-Systeme auf bestehenden Daten trainiert werden, reproduzieren sie den Mainstream. Damit droht kulturelle Vielfalt verloren zu gehen. Kunst lebt von Brüchen, Handschrift und Risiko – und genau das müssen wir bewahren, auch im digitalen Zeitalter."
Forderungen an Politik und Branche
Während Länder wie Frankreich, Spanien, die USA und Südkorea bereits begonnen haben, rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Film- und Medienbranche zu testen, fehlen in Österreich bislang spezifische Gesetze. Innerhalb der Kulturpolitik, der Verwertungsgesellschaften und der Gewerkschaften laufen jedoch erste Sondierungen – unter anderem zwischen dem Kulturstaatssekretariat, der Arbeiterkammer und Branchenvertreter:innen.
Passend dazu formulierten die Teilnehmenden des Hintergrundgesprächs konkrete Forderungen an die Politik sowie die Branche: So sollen etwa Transparenzpflichten bei KI-Einsatz (Kennzeichnung von KI-Output und Offenlegung von Trainingsdaten) eingehalten sowie kollektive Vergütungssysteme für Urheber:innen und ausübende Künstler:innen, wenn Werke und Leistungen oder Persönlichkeitsmerkmale KI-basiert verwendet werden, eingeführt werden. Zudem soll ein erweiterter Persönlichkeitsschutz gegen unautorisierte Reproduktionen von Stimmen, Spielweisen, äußeren Erscheinungsbildern und typischen Bewegungsabläufen geschaffen werden. Nicht zuletzt fordert man die Einbindung der Kunstschaffenden in politische Entscheidungsprozesse.
"Wir müssen jetzt definieren, wie menschliche Kreativität im digitalen Zeitalter geschützt, vergütet und respektiert bleibt", resümierte VdFS-Geschäftsführer Gernot Schödl. "Generative KI kann auch in der Kunst- und Kulturproduktion ein hilfreiches Werkzeug sein – aber nur, wenn sie den kreativen Menschen stärkt, statt ihn zu ersetzen."
Eindrücke vom Hintergrundgespräch finden Sie in unserer Galerie.
www.vdfs.at
www.initiativeurheberrecht.at
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