Wertsicherungsklauseln sind zulässig
VÖPE begrüßt OGH-Urteil und fordert neuen Wohnkostenindex

| Redaktion 
| 04.08.2025

Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler sieht in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln langfristiger Mietverträge einen wichtigen Schritt für die Immobilienwirtschaft.

Vor Kurzem berichtete LEADERSNET, dass ungültige Wertsicherungsklauseln für Unruhe in der Immobilienwirtschaft sorgen. Denn vor zwei Jahren hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln aufgrund eines Formfehlers festgestellt, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine zweimonatige Sperrfrist betreffend möglicher Anhebungen von Mieten hingewiesen wurde. Diese Rechtsprechung definiert aber laut Expert:innen "nur" die allgemeine Unzulässigkeit der Klausel, nicht aber, wenn es um den Rückforderungsanspruch des:der einzelnen Mieters:in geht. Die Voraussetzungen seien jeweils im Einzelfall zu prüfen, wobei der Maßstab der Vertragsauslegung ein anderer sei.

Vor diesem Hintergrund warnte die Immobilienbranche rund um den Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) vor Unsicherheiten und drängte auf eine Lösung. Die Regierung versprach, zu handeln.

Nun gibt es weitere Neuigkeiten rund um das Thema Wertsicherungsklauseln. Der OGH hatte Ende Juli entschieden, dass Wertsicherungsklauseln in langfristigen Mietverträgen nun grundsätzlich zulässig sind.

Jahrelange Unsicherheit hat ein Ende

Die VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler begrüßte dieses jüngste OGH-Urteil, durch das die Immobilienwirtschaft ihrer Meinung nach gestärkt wird. "Die jahrelange Unsicherheit unserer Branche hat nun ein Ende. Es zeigt sich aber einmal mehr, dass die Zeit reif ist für einen neuen Wohnkostenindex", sagte VÖPE-Präsident Andreas Köttl und ergänzt: "Denn wenn wir leistbares Wohnen erhalten und zugleich die Bauwirtschaft stärken wollen, brauchen wir praktikable Lösungen. Wie diese wirtschaftlich sinnvoll und sozial verantwortungsvoll sein müssen, wissen wir mit unserer Expertise am besten."

Neuer Wohnkostenindex

Köttl nutzte bei der Gelegenheit die Chance und wiederholte die vor Kurzem bei einer Pressekonferenz vorgestellten Details (LEADERSNET berichtete).

"Unser Wohnkostenindex bietet eine faire und ausgewogene Lösung für Mieter:innen, Vermieter:innen und die Bauwirtschaft. Er sorgt für Stabilität, Investitionssicherheit und leistbaren Wohnraum, ohne den Markt zu verzerren oder das Budget zusätzlich zu belasten. Unser Wohnkostenindex ist im Grunde eine Vereinigung im Verhältnis 70:30 zwischen dem 'Kern-VPI" (70 %) und dem 'Baukostenindex (30 %)'."

Warum 70:30?

Die Aufteilung von 70 zu 30 ergebe sich aus dem Ziel, einen ausgewogenen und stabilen Wohnkostenindex zu schaffen. Ein höherer Anteil des Kern-Verbraucherpreisindex von 70 Prozent soll extreme Schwankungen glätten und die allgemeine Wirtschaftslage realitätsnah widerspiegeln. Ergänzt werde dieser Anteil durch 30 Prozent des Baukostenindex, um die direkten Kosten für Erhaltung, Sanierung und Neubau sachlich abzubilden. Diese Kombination sorge für eine faire Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität und einer realistischen Berücksichtigung der tatsächlichen Bau- und Erhaltungskosten.

"Ein geglätteter Wohnkostenindex schafft Fairness für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Er macht Wohnkosten kalkulierbar. Er bremst die Inflation. Und er stärkt die Wirtschaft und ermöglicht weiterhin Investitionen in die Erhaltung, Sanierung und den Neubau. Unser 'Wohnkostenindex' kann sofort verlautbart werden, er kann sofort gelten, und er kann daher schon jetzt die Mietpreise dämpfen, und trotzdem die Wirtschaft stärken. Er ist planbar und schafft bereits jetzt Klarheit, anstelle unterschiedlichster Index-Regelungen und -Deckel für jedes zukünftige Jahr", so Köttl abschließend.

www.voepe.at

www.ogh.gv.at

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