Fliegender Reisebegleiter
Was beim Drohnenflug im Urlaub zu beachten ist

| Larissa Bilovits 
| 16.07.2025

Urlaubserinnerungen aus der Vogelperspektive sind gefragt wie nie. Doch wer mit der Drohne verreist, muss sich gut vorbereiten – sonst wird der Höhenflug schnell zum teuren Fehlstart.

Ob am Strand, in den Bergen oder in historischen Städten – wem klassische Urlaubsbilder mit Handy oder Kamera nicht mehr reichen, hat heutzutage die Möglichkeit, sich eine Drohne zuzulegen und spektakuläre Luftaufnahmen zu machen. Inzwischen sind Drohnen dementsprechend für viele Menschen zum unverzichtbaren Reisebegleiter geworden. Dabei wird aber oft vergessen (oder missachtet), dass – trotz EU-weiter einheitlicher Grundregeln – oftmals regionale Regelungen bestehen, die das Fliegen mit einer Drohne etwa nur eingeschränkt oder gar nicht erlauben. Wer sich nicht im Vorfeld darüber informiert, riskiert hohe Strafen und unnötigen Ärger, die womöglich den Urlaub ruinieren, erklärt ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer.

EU-weite Grundregelungen

Wer seine Drohne in Österreich registriert, darf diese grundsätzlich innerhalb der gesamten EU in die Luft schicken. Allerdings gilt es, einige Grundregeln zu beachten: So muss die Drohne stets in Sichtweite betrieben werden, und Flugverbotszonen sind einzuhalten. Zudem muss man das Gerät unverzüglich landen, sobald sich ein bemanntes Luftfahrzeug nähert. 

Natürlich muss auf den Datenschutz sowie die Privatsphäre seiner Mitmenschen Rücksicht genommen werden. Luftaufnahmen über Menschenansammlungen oder private Grundstücke können beispielsweise rechtlich problematisch werden. "Darüber hinaus gibt es auch oft lokale Besonderheiten – etwa Flugverbote in Städten, Nationalparks oder in der Nähe von militärischen Anlagen", erläutert Fleer. "Einen guten Überblick bieten offizielle Luftkarten oder regionale Drohnen-Apps."

Sicherheitsvorkehrungen bei Hitze für Mensch und Technik

Gerade bei großer Hitze ist es für Drohnenpiloten essenziell, auf sein eigenes Wohlbefinden zu achten – immerhin erfordert das Fliegen hohe Konzentration, denn wer sich im Luftraum bewegt, muss jederzeit auf andere Luftfahrzeuge reagieren können. "Regelmäßige Pausen, ausreichend Flüssigkeit und ein schattiger Platz für den Steuernden sind daher kein Luxus, sondern ein Sicherheitsfaktor", so der Experte.

Nicht zu unterschätzen sei zudem, dass auch die Technik unter der Hitze leidet: Besonders Lithium-Polymer-Akkus sind gefährdet, denn Temperaturen über 60 Grad können die Zellen schädigen und somit die Lebensdauer der Batterie drastisch verkürzen. "Man sollte die Drohne daher keinesfalls im heißen Auto liegen lassen – dort sind schnell 70 Grad erreicht. Auch nach dem Flug ist es ratsam, das Gerät im Schatten auskühlen zu lassen", rät Fleer.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Reist man mit dem Flugzeug in den Urlaub, sollte man sich rechtzeitig informieren, welche Transportvorgaben für Drohnen gelten. Oftmals darf die Drohne selbst im Aufgabegepäck mitgeführt werden, während die Akkus aus Sicherheitsgründen ins Handgepäck – am besten in einer feuerfesten Transporttasche ("Lipo-Bag") – müssen. Bei Unklarheiten sollte man sich laut Fleer am besten direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft informieren. 

Nicht zuletzt gilt in Österreich sowie in vielen anderen Ländern die Pflicht, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für seine Drohne abzuschließen. "Denn wenn durch den Drohneneinsatz ein Schaden entsteht, haften Pilot:innen persönlich – das kann teuer werden", warnt der ÖAMTC-Experte und empfiehlt daher, die Polizze vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls die Versicherung zu erweitern.

Zusätzliche Informationen stellt der Mobilitätsclub in seiner kostenlosen ÖAMTC Drohnen-Info App zur Verfügung. Diese bietet auch die Möglichkeit, wesentliche Dokumente wie den Drohnenführerschein digital zu speichern. Theoretisches Grundlagenwissen und mehr Flugpraxis kann man sich zudem mittels Drohnen-Trainings in den Fahrtechnik-Zentren des ÖAMTC verschaffen. Mehr dazu finden Sie hier.

www.oeamtc.at

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