Wirtschaftsminister für Souveränitätsklausel
"Europa muss seine digitale Souveränität verteidigen"

| Tobias Seifried 
| 01.06.2025

Bei einem Besuch eines heimischen Rechenzentrums forderte Wolfgang Hattmannsdorfer eine Souveränitätsklausel im EU-Vergaberecht. Öffentliche Cloud-Aufträge sollen nur mehr an Anbieter vergeben werden, deren Daten auf unserem Kontinent bleiben.

Bereits vor einigen Wochen appellierte Wolfgang Hattmannsdorfer im LEADERSNET-Interview in Bezug auf den von Donald Trump angezettelten Zollstreit für ein starkes, selbstbewusstes und gemeinsames Auftreten der Europäischen Union. Doch die unvorhersehbare Politik des US-Präsidenten erfordere laut dem Wirtschaftsminister neben adäquaten Gegenmaßnahmen in Sachen Zölle noch weitere Schritte. Europa müsse seiner Meinung nach allgemein unabhängiger von den USA werden - vor allem bei digitalen Angelegenheiten, wo US-Konzerne wie Google, Meta, Apple oder Amazon derzeit den Ton angeben.

"Der Zollstreit ist ein Warnsignal: Europa muss seine digitale Souveränität verteidigen. Unsere Daten gehören nicht auf fremde Server – wir brauchen klare Regeln, damit öffentliche Aufträge künftig die europäische Infrastruktur stärken und nicht unsere Abhängigkeit," so Hattmannsdorfer. Dem Wirtschaftsminister zufolge dürfe es kein Tabu sein, selbstbewusster für die eigenen Interessen einzustehen. Cloud-Vergaben an Unternehmen mit Server innerhalb von Europa seien nicht nur eine Sicherheitsfrage – sie seien auch eine industriepolitische Chance. "Die USA und China zeigen seit Jahren, wie man durch gezielte staatliche Auftragsvergabe strategische Unabhängigkeit aufbaut. Europa muss in dieser Frage aufwachen", zeigt sich Hattmannsdorfer überzeugt.

Souveränitätsklausel im EU-Vergaberecht

Unterstützung bekommt er von Parteikollege und Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll, der betont: "Die geplanten Änderungen der Vergabekriterien durch die EU-Kommission sind ein überfälliger Schritt hin zu echter digitaler Souveränität. Europa darf sich nicht länger in strategische Abhängigkeiten begeben – weder bei Technologien noch bei digitalen Infrastrukturen. Nur wenn europäische Produkte, offene Standards und vertrauenswürdige Technologien gezielt bevorzugt werden, sichern wir unsere technologische Handlungsfähigkeit und stärken zugleich die Innovationskraft unseres Kontinents. Der jüngste Zollkonflikt hat eines unmissverständlich klargemacht: Europa muss endlich lernen, seine digitale Zukunft selbstbewusst und entschlossen zu verteidigen."

Konkret fordern der Wirtschaftsminister und der Staatssekretär die Europäische Kommission auf, im Zuge der laufenden Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien eine sogenannte "Souveränitätsklausel" zu verankern. Ziel sei es, Europas digitale Unabhängigkeit zu stärken und strategisch sensible Daten besser zu schützen. Im Zentrum der Forderung stehen drei Kernpunkte (siehe Infobox).

Besuch bei österreichischer Cloud-Anlage

Wolfgang Hattmannsdorfer besuchte in diesem Zusammenhang auch ein heimisches Rechenzentrum. Konkret machte der Wirtschaftsminister einen Abstecher ins A1 Next Generation Datacenter in Wien, in dem Daten demnach ausschließlich in Österreich gespeichert und verarbeitet werden. A1 steht zu 28 Prozent über die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG im Eigentum) der Republik. Als zuständiger Minister für Staatsbeteiligungen informierte er sich vor Ort über Kapazitäten und Sicherheitsstandards. Vor dem Hintergrund der Diskussion über eine Souveränitätsklausel im EU-Vergaberecht betonte Hattmannsdorfer: "Genau solche Rechenzentren sind es, in denen künftig unsere öffentlichen Daten liegen sollen. Höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards, keine Abhängigkeit von Drittstaaten – das ist die Richtung, in die Europa gehen muss."

Thomas Arnoldner, Group Deputy CEO der A1 Group, betonte die Bedeutung sicherer europäischer Cloud-Infrastrukturen: "Die hier gespeicherten und verarbeiteten Daten verlassen Österreich nicht. Damit bieten wir echte digitale Souveränität für die sensibelsten Daten von Unternehmen und Verwaltung und schützen sie vor unrechtmäßigem Zugriff."

www.bmwet.gv.at

www.a1.group

Drei Kernpunkte der Forderungen

  1. Bei der Speicherung und Verarbeitung von sensiblen öffentlichen Daten soll auf Standorte innerhalb der EU zurückgegriffen werden.
  2. Zugriff durch Drittstaaten – etwa durch den US-Cloud-Act – müsse rechtlich und praktisch ausgeschlossen werden.
  3. Öffentliche Cloud- und Digitaldienst-Vergaben sollen bevorzugt an Anbieter erfolgen, die ihre Infrastruktur in der EU betreiben.

Die Umsetzung soll dabei bewusst unbürokratisch erfolgen – etwa über technische Spezifikationen, Ausführungsbedingungen oder ein europäisches Gütezeichen.

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Drei Kernpunkte der Forderungen

  1. Bei der Speicherung und Verarbeitung von sensiblen öffentlichen Daten soll auf Standorte innerhalb der EU zurückgegriffen werden.
  2. Zugriff durch Drittstaaten – etwa durch den US-Cloud-Act – müsse rechtlich und praktisch ausgeschlossen werden.
  3. Öffentliche Cloud- und Digitaldienst-Vergaben sollen bevorzugt an Anbieter erfolgen, die ihre Infrastruktur in der EU betreiben.

Die Umsetzung soll dabei bewusst unbürokratisch erfolgen – etwa über technische Spezifikationen, Ausführungsbedingungen oder ein europäisches Gütezeichen.

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