Österreichweite AKV-Analyse
Kleinstunternehmen schlittern am häufigsten in die Pleite

Mehr als 90 Prozent der eröffneten Firmeninsolvenzverfahren gehen auf Unternehmen zurück, die weniger als zehn Mitarbeiter:innen haben und Betriebe, deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme weniger als zwei Millionen Euro betragen.

In den Medien wird zumeist über Großinsolvenzen berichtet, tatsächlich aber betreffen Insolvenzen in Österreich zumeist Kleinstunternehmen. Das zeigt eine am Mittwoch vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) rund um Franz Blantz, Leiter Insolvenzbereich und Cornelia Wesenauer, Mitglied der AKV-Geschäftsleitung, -Pressesprecherin und -Datenschutzbeauftragte, veröffentlichte Analyse.

87 Insolvenzen pro Woche

Nachdem derzeit wöchentlich 87 Unternehmungen insolvent werden und in den Medien schon fast täglich über Eröffnungen von Großinsolvenzen berichtet wird, kommt der AKV zum Ergebnis, dass Insolvenzen in Österreich zumeist Kleinstunternehmen betreffen.

In einem Richtlinienvorschlag der EU zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts wurden ursprünglich als Kleinstunternehmen in Anlehnung an die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG Unternehmen angesehen, die weniger als zehn Dienstnehmer:innen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme weniger als zwei Millionen Euro betragen. Eine bereits überarbeitete Version hat den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, niedrigere Schwellenwerte anzusetzen, sodass Unternehmen, die weniger als vier Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 500.000 Euro nicht übersteigen, in ein vereinfachtes Liquidationsverfahren einbezogen werden sollen.

Laut der AKV Analyse betreffen mehr als 90 Prozent der eröffneten Insolvenzverfahren diese Kleinstunternehmen.


AKV-Analyse © AKV

4.156 Unternehmen

Der AKV hat unter diesen Prämissen erhoben, dass 2024 in Österreich über das Vermögen von 4.156 Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet wurden. In 60,54 Prozent der eröffneten Insolvenzverfahren werden hierzulande zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung keine Dienstnehmer:innen mehr beschäftigt. In 61,28 Prozent der Fälle liegen die Verbindlichkeiten unter 500.000 Euro.

Diese Aufstellungen zeigen, dass auch bei diesem niedrigeren Schwellenwert noch immer 54,91 Prozent jener Unternehmen, über deren Vermögen im Jahr 2024 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, als Kleinstunternehmen anzusehen wären.

Von den im Jahr 2024 eröffneten 4.156 Firmeninsolvenzen sind 1.424 Unternehmen (34,26 Prozent) nicht protokollierte Einzelunternehmen, welche im Regelfall Kleinstunternehmen sind. Betrachtet man jedoch die 2.612 Insolvenzabweisungsbeschlüsse mangels Masse, so haben sogar zwei Drittel, nämlich 1.734 (66,39 Prozent) der Beschlüsse nicht protokollierte Einzelunternehmen betroffen. Dabei handelt es sich um Einzelunternehmer:innen, welche zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch ein Unternehmen betrieben haben, sodass das Verfahren als Firmeninsolvenz abgewickelt wurde.

Von den 8.821 Privatinsolvenzen entfällt annähernd ein Drittel der Verfahren auf "Ex-Unternehmer:innen", sodass eine Regulierung der Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten Selbstständigkeit und eine Entschuldung erst viele Jahre nach Stilllegung des Unternehmens erfolgen.

www.akv.at

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